15.05.2024
GMK-Vorsitzende Ministerin von der Decken: Forderungen der Länder zur Krankenhausreform im weiteren Verfahren dringend berücksichtigen!
BERLIN. Zur Mitteilung von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, dass das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ohne Berücksichtigung der Stellungnahme der Länder beschlossen hat, betont die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz Prof. Kerstin von der Decken heute (15.5.):
„Die Länder wollen eine Krankenhausreform – aber eine inhaltlich gute, eine realitätsbezogene und eine verfassungskonforme. Eine solche Reform wird nur in einem Miteinander von Bund und Ländern gelingen. Denn der Bund ist für die Betriebskostenfinanzierung, die Länder sind für die Krankenhausplanung zuständig. Fristgerecht haben die Länder eine umfangreiche, konstruktive und zwischen allen 16 Ländern geeinte fachliche Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Dass keine der Forderungen der Länder vom Bundesgesundheitsministerium in den Regierungsentwurf des KHVVG aufgenommen worden ist, stellt nicht nur ein in jeder Hinsicht ungewöhnlicher Vorgang im Rahmen einer Anhörung dar. Er lässt die Expertise der Länder außen vor und bedeutet erneut eine einseitige Abkehr von der so wichtigen Zusammenarbeit in der Sache. Die Behauptung, dass die Länderforderungen nicht qualitätsorientiert seien, ist nicht haltbar. Ich begrüße dennoch, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach gegenüber den Ländern angekündigt hat, dass ihre Forderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten werden sollen. Dieses Verfahren liegt nun allerdings nicht mehr in der Hand der Bundesregierung, sondern beim Bundestag und Bundesrat. Die Nicht-Berücksichtigung der Länderforderungen im Regierungsentwurf und die daraus folgende Verlagerung der Diskussion in Bundestag und Bundesrat birgt die Gefahr einer erheblichen Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens, die der Bund zu verantworten hat. Die Länder werden sich mit allem Nachdruck und weiterhin konstruktiv für ihre überparteilich geeinten und ausschließlich fachlich begründeten Änderungsforderungen einsetzen – zum Wohl der Patientinnen und Patienten und zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung. Die fachliche Expertise und Erfahrung von 16 Ländern außen vor zu lassen, wäre ein gravierender Fehler.“
Um unter anderem die notwendige Grund- und Notfallversorgung – auch in der Fläche – sicher stellen zu können, hatten die Länder im Rahmen der erbetenen Stellungnahme Anpassungen am Referentenentwurf gefordert. Zu den Forderungen der Länder gehören unter anderem
Die gesamte Stellungnahme der Länder sowie Pressemitteilungen dazu finden Sie unter www.gmkonline.de
30.04.2024
BERLIN / KIEL. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat heute (30.4.) eine geeinte Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) fertiggestellt und fristgerecht an den Bund übersandt.
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken, Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, hatte am Vorabend die Videokonferenz der GMK zur Stellungnahme geleitet und erläutert heute: „Die Länder haben die Herausforderung angenommen und innerhalb der sehr kurzen Frist eine detaillierte Stellungnahme erarbeitet. Es besteht Einigkeit unter allen Ländern, dass das Bundesgesundheitsministerium rasch umfassende Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen muss. Die Einstimmigkeit verdeutlicht eindrucksvoll, dass parteipolitische Erwägungen hier für die Länder irrrelevant sind; es geht um die Sache. Bisher sind weder die Ausgestaltung der gewünschten Vergütungssystematik noch deren Auswirkungen klar. Auch ist die Finanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuer unzureichend berücksichtigt. Zudem enthält der Entwurf ökonomische Fehlanreize, die versorgungsgefährdend sind. Das gemeinsam bestehende Reformziel kann nur erreicht werden, wenn der Bundesgesundheitsminister die Expertise der Länder annimmt und sich darauf zurückbesinnt, dass die Reform nur mit den vor Ort für die Planung verantwortlichen Ländern gelingen kann. Die Kliniken brauchen jetzt Klarheit und eine Perspektive, um die Patientinnen und Patienten verlässlich zu versorgen!“ Ministerin von der Decken warnt zudem vor einer Fortsetzung von unkontrollierten Krankenhausinsolvenzen, wenn es weitere Verzögerungen gäbe. Zudem müsse der für die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken zuständige Bund rasch eine Übergangsfinanzierung einleiten.
Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Die gemeinsame Stellungnahme der Länder stellt die Behandlungsqualität der Krankenhäuser für die Patientinnen und Patienten in den Vordergrund. Mit unseren konkreten Vorschlägen bereiten wir den Weg für eine Krankenhausreform, die vor Ort ankommt. Sie stellen keinen kleinsten gemeinsamen Nenner mit dem Bund dar, sondern sind ein Angebot zur gemeinsamen Gestaltung der Krankenhausreform. Wirksame Krankenhausplanung ist keine Baukastenplanung, sondern berücksichtigt die Situation vor Ort. Die Stellungnahme sieht dementsprechend vor, dass wir bereits heute erkennbare Fehlanreize und Fehlallokationen, wie zum Beispiel bei den Vorhaltevergütungen und Kooperationen vermeiden und die Bedarfe der Ballungsräume und der Flächenländer abbilden. Auch zur Einführung und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen haben wir einen konkreten Umsetzungsvorschlag um landesspezifische Versorgungssituationen besser zu berücksichtigen. Dieser greift die Thematik auf, dass es für Fachkliniken gerade in Metropolregionen oder spezialisierte Versorgungsangebote eines krankenhausplanerischen Gestaltungsfreiraums bedarfs.“
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Krankenhäuser sind neben Schulen die zentralen Stützen staatlicher Daseinsvorsorge – insbesondere im ländlichen Raum. Die bisherigen Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums gefährden die Krankenhäuser und damit die Daseinsvorsorge. Ich bin daher sehr glücklich, dass sich die 16 Gesundheitsministerinnen und Minister der Länder einig sind: Wir brauchen eine Krankenhausreform, die nachhaltige Versorgungssicherheit schafft. Hierfür werden wir uns gemeinsam einsetzen und haben dem Bundesgesundheitsminister unsere Vorschläge unterbreitet.“
Die Länder haben ihre Verbesserungsforderungen in Form konkreter Änderungen am Referentenentwurf formuliert. Diese finden Sie zusammen mit einer eingehenden Erläuterung unter www.gmkonline.de.Zu den Kritikpunkten am Referentenentwurf des BMG zählen beispielsweise:
Basis der heute dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) übersandten Stellungnahme ist ein 11-Punkte-Papier, das die Länder in einer ersten Positionierung dem BMG in Vorbereitung auf die vorherige GMK-Sitzung am 17.4. übermittelt hatten. Das 11 Punkte-Papier finden Sie ebenfalls unter www.gmkonline.de unter „Dokumenten".
17. April 2024
BERLIN. Die Länder fordern vom Bundesgesundheitsministerium notwendige Anpassungen am Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Das haben die Gesundheitsministerinnen/-minister bzw. Gesundheitssenatorinnen/-senatoren der Länder in einem heutigen (17.4.) Treffen mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in Berlin deutlich gemacht.
„Die Länder sind sich einig, dass umfangreiche Korrekturen am Referentenentwurf notwendig sind, um eine von allen befürwortete Reform zum Erfolg zu führen. Dies kann nur gemeinsam mit den für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern gelingen. Wir fordern daher deutliche und zügige Anpassungen, um zu den gemeinsam vereinbarten Eckpunkten zurück zu kehren und die bereits gemachten Zusagen umzusetzen. Weitere Verzögerungen zu Lasten der Kliniken und der Patientenversorgung darf es nicht geben“, so die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz Ministerin Prof. Kerstin von der Decken.
Die Länder hatten sich zuletzt Anfang der Woche per Videokonferenz zum aktuellen Referentenentwurf des KHVVG ausgetauscht. Im Ergebnis haben die Länder in einer ersten Länder-Positionierung gemeinsam elf Themenblöcke identifiziert, in denen wesentliche Anpassungsbedarfe gesehen werden:
Bis zum 30. April (vom Bundesgesundheitsministerium gesetzte Frist für die Stellungnahme) werden die Länder die genannten Punkte ausschärfen, um weitere Punkte ergänzen und konkrete Änderungsvorschläge am Referentenentwurf erarbeiten.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder ist das Gremium, in der sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister bzw. die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren der Länder fortlaufend austauschen und abstimmen. Die Abstimmungen erfolgen unter anderem durch Umlaufbeschlüsse, Telefonkonferenzen, Videoschalten oder in Präsenz. Die Hauptkonferenz wird am 12. und 13. Juni im Ostseebad Lübeck-Travemünde stattfinden.
Informationen, Beschlüsse und Termine werden eingestellt unter www.gmkonline.de
29.01.2024
KIEL. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat heute (29.01.) unter dem Vorsitz Schleswig-Holsteins ihre erste Videokonferenz im Jahr 2024 durchgeführt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder tauschten sich unter anderem zur geplanten Krankenhausreform mit Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach aus. In der Bund-Länder-Sitzung im November hatte der Bundesgesundheitsminister angekündigt, dass die damals mündlich vorgetragenen Änderungen am Gesetzentwurf in einen neuen Arbeitsentwurf eingepflegt und den Ländern zur Prüfung bis zum 01.12.2023 vorgelegt würden. Da bisher den Ländern jedoch keine überarbeitete Fassung des Arbeitsentwurfs vorliegt, wurde der Bund heute erneut gebeten, den überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen und zum Stand zu berichten. Der Bundesminister führte mündlich zum Verfahren aus und verwies auf das so genannte Transparenzgesetz, mit dem der Bund beabsichtigt, vor der eigentlichen Krankenhausreform den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuzuordnen. Zum Transparenzgesetz wurde im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen.
Die Länder sind sich einig, dass die Kliniken in Deutschland rasch Klarheit brauchen, auf welche Planungen sie sich einstellen müssen. Daher sei es wichtig, den inhaltlichen Dialog zur eigentlichen Krankenhausreform schnell wiederaufzunehmen und zu einem Ergebnis zu führen. Dies gilt auch unabhängig davon, dass es auch innerhalb der Länder unterschiedliche Positionen zum sogenannten Transparenzgesetz gibt.
Bundesminister Lauterbach sagte zu, den Ländern den Referentenentwurf zur Krankenhausreform rechtzeitig vor der Kabinettsbefassung auf Bundesebene zur Verfügung zu stellen. Der Zeitpunkt sei jedoch auch abhängig von der Koordinierung innerhalb der Bundesregierung. Zugleich rückte der Bundesminister von der bisherigen Verabredung ab, dass das Gesetz zur Krankenhausreform im Bundesrat zustimmungspflichtig werde.
In der heutigen Videokonferenz wurden zudem Beschlüsse unter anderem zu folgenden Themen gefasst, bzw. tauschten sich die Beteiligten zu folgenden Themen aus:
Kiel, den 02.01.2024
KIEL. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken ist neue Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Mit dem Jahreswechsel übernimmt Schleswig-Holstein turnusgemäß den Vorsitz der GMK 2024 von Baden-Württemberg.
„Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen der Länder danke ich Minister Manne Lucha sehr herzlich für die ausdauernde Koordination und große Gastfreundschaft im abgelaufenen Jahr! Ich freue mich sehr, die Aufgaben des Vorsitzes weiterführen und weitere Impulse einbringen zu können.“, betont Ministerin von der Decken. „Als Vorsitzende vertrete ich die gemeinsamen Interessen aller Kolleginnen und Kollegen aus den Gesundheitsressorts der Länder. Ich werde mich für eine gute Abstimmung und koordinierte Meinungsbildung unter den Ländern einsetzen. Dabei ist mir auch der konstruktive Austausch mit den Menschen, die unsere Gesundheitsversorgung tagtäglich sichern, sehr wichtig: den hoch engagiert Tätigen in allen Bereichen des Gesundheitswesens und ihren Vertretungen. Ebenso wichtig ist mir ein guter und verlässlicher Austausch mit dem Bundesgesundheitsminister. Nur gemeinsam können Bund und Länder langfristig tragfähige Lösungen für die Gesundheitsversorgung entwickeln und umsetzen.“, so die Ministerin weiter.
Zu den größten Herausforderungen zählt von der Decken das Auseinanderklaffen zwischen dem steigenden Versorgungsbedarf unserer älter werdenden Gesellschaft einerseits und dem Fachkräftemangel sowie den begrenzten finanziellen Ressourcen andererseits. „Eine nachhaltige Krankenhausreform, gute Rahmenbedingungen im ambulanten Bereich und eine verlässliche Arzneimittelversorgung sind drei Beispiele, für die ich mich daher gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen einsetzen werde. Die Sicherung der Versorgung und das Wohl der Patientinnen und Patienten müssen sektorenübergreifend im Mittelpunkt stehen. Das gehört zu den Kernaufgaben der Gesundheitspolitik, und darauf möchte ich mich konzentrieren.“, teilt GMK-Vorsitzende von der Decken vor dem Hintergrund der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen mit.
Auch im ersten Quartal 2024 wird voraussichtlich weiterhin die Krankenhausreform im Fokus stehen. Von der Decken setzt sich dafür ein, dass verbredete Verfahrensschritte eingehalten werden und die Länder belastbare, schriftliche Informationen rechtzeitig erhalten. „Nur dann können wir unserer gemeinsamen Verantwortung gerecht werden und die angestrebten Reformen angemessen prüfen und bewerten. Wir sind uns alle einig, dass die Reform überfällig ist. Umso wichtiger ist es, dass wir die weitreichenden Schritte sorgfältig vorbereiten und gemeinsam gehen.“, so die Ministerin.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder ist das Gremium, in der sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister bzw. die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren der Länder fortlaufend austauschen und abstimmen. Die Abstimmungen erfolgen unter anderem durch Umlaufbeschlüsse, Telefonkonferenzen, Videoschalten oder in Präsenz. Die Hauptkonferenz wird am 12. und 13. Juni im Ostseebad Lübeck-Travemünde stattfinden.
Vorbereitet wird die GMK von der Amtschefkonferenz (ACK), der die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die Staatsrätinnen und Staatsräte für Gesundheit der Länder angehören.
In der Regel zweimal jährlich tagt darüber hinaus die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Die AOLG setzt sich aus den Leiterinnen und Leitern der Gesundheitsabteilungen der Länder zusammen. Die AOLG arbeitet der ACK fachlich zu.
Bei der GMK und der ACK ist das Bundesgesundheitsministerium Gast. Bei der AOLG sind das Bundesgesundheitsministerium, das Robert Koch-Institut, das Paul-Ehrlich-Institut, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen ständige Gäste.
Die Organisation der Hauptkonferenz sowie der vorbereitenden Konferenzen wird von der Geschäftsstelle der GMK wahrgenommen, die nun im Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein eingerichtet ist. Neben der Ausrichtung der Konferenzen koordiniert die Geschäftsstelle die Kommunikation zwischen den Ländern, zwischen der Bundes- und Landesebene sowie mit den anderen Fachministerkonferenzen.
6. Juli 2023
Die Bundesländer und der Bund nähern sich bei der Krankenhausstrukturreform an. Das ist das wichtigste Ergebnis der zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Friedrichshafen. Am letzten Konferenztag wurde auch zum Thema Arzneimittelknappheit beraten.
GMK-Vorsitzender Manne Lucha: „Wir haben dem Bund eine Brücke für einen Konsens gebaut“
5. Juli 2023
Die für Gesundheit zuständigen Landesministerinnen und -minister sowie Senatorinnen haben am Bodensee wichtige Beschlüsse zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen gefasst.
GMK-Vorsitzender Manne Lucha: „Wir haben gute Beratungen zu wichtigen und brennenden Themen des Gesundheitswesens“
4. Mai 2023
Gesundheitsminister Manne Lucha will, dass das Thema Arzneimittelknappheit und Lieferengpässe beim nächsten Bund-Länder-Treffen mit Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf die Agenda kommt. Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz fordert schnelle Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit lebensnotwendigen Medikamenten.
27. März 2023
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder bitten den Bund, die Forschung zum Post-Vac-Syndrom zu intensivieren. Weitere Themen der zweiten Beratungsrunde in diesem Jahr waren die Arzneimittelversorgung und die Regulierung medizinischer Versorgungszentren.
GMK-Vorsitzender Minister Manne Lucha: „Zur Stärkung des Impf-Gedankens braucht es mehr Forschung“
23. Februar 2023
GMK-Vorsitzender Manne Lucha nach Bund-Länder Runde zur Krankenhaus-Reform: „Konstruktive Gespräche / Aber Länder können zu starre Vorgaben für einzelne Level nicht mittragen“
30. Januar 2023
Unter baden-württembergischer Leitung kamen die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder zur ersten digitalen Sitzung der Gesundheitsministerkonferenz im neuen Jahr mit Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach zusammen.
GMK-Vorsitzender Manne Lucha: „Gute und konstruktive Beratungen / Bund und Länder wollen auch beim Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen gemeinsam vorgehen“
30. Dezember 2022
Zum 1. Januar übernimmt Baden-Württemberg von Sachsen-Anhalt den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz. Wichtigste gesundheitspolitische Themen 2023 dürften die Krankenhausreform und eine sektorenübergreifende, bedarfsgenaue medizinische Versorgung sein.
Minister Manne Lucha: „Starke Stimme für eine personalisierte, digitalisierte und sektorenüberwindende Gesundheitsversorgung“