Ärzte und Krankenkassen einigen sich auf neuen Honorarvertrag für 2017 und 2018

Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) haben sich auf einen neuen Honorarvertrag für die Jahre 2017 und 2018 geeinigt. Insgesamt ergibt sich für das laufende Jahr und das Folgejahr eine Erhöhung der ambulanten Finanzmittel in Höhe von 165,8 Millionen EUR für vertragsärztliche- und psychotherapeutische Leistungen in Westfalen-Lippe.

„Mit dem Abschluss honorieren wir die engagierte Arbeit der Haus- und Fachärzte im Interesse einer guten Patientenversorgung. Auch in Zukunft legen wir großen Wert auf die kontinuierliche Verbesserung der ambulanten Versorgung durch eine intensivere Kommunikation der Ärzte untereinander. Für uns ist vor allem wichtig, dass ein Teil des Honorars für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich eingesetzt wird“, so Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, für die gesetzlichen Krankenkassen.

„Ich freue mich, dass wir die Verhandlungen in einer sachlichen Atmosphäre beendet haben. Entscheidend für die Einigung war, dass wir die im Bundesvergleich bis heute geringere Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in Westfalen-Lippe anheben konnten. Hierfür haben wir jahrelang gekämpft“, sagt Dr. Gerhard Nordmann, 2. Vorsitzender der KVWL.

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