Intensivpflege

vdek und bpa setzen neue Qualitätsmaßstäbe in der ambulanten Intensivpflege

Professionelle Hilfe für Wachkomapatienten, Langzeitbeatmete und andere Menschen mit intensivem medizinischen Hilfebedarf

Wachkomapatienten und andere intensivpflegebedürftige Menschen, die unter anderem auch künstlich beatmet werden müssen, haben rund um die Uhr einen sehr komplexen medizinischen und behandlungspflegerischen Hilfebedarf. Um ihnen ein Leben in ihrem häuslichen Umfeld oder in Wohngemeinschaften zu ermöglichen, müssen hohe Anforderungen an die Pflege und Pflegekräfte gestellt werden.

Ersatzkassen regeln erstmalig bundesweit Anforderungen an Qualität für ihre Versicherten

Für ihre Versicherten haben die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse, HEK - Hanseatische Krankenkasse) zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) nun erstmalig verbindliche bundesweite Regelungen zur Qualität der Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege abgeschlossen. Diese regeln bundeseinheitlich die organisatorischen und pflegefachlichen Anforderungen an den Pflegedienst und setzen somit wichtige Versorgungsstandards. Der Pflegedienst muss beispielsweise eine speziell qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit Zusatzqualifikation als Atmungstherapeut o. Ä. vorweisen können und an allen Tagen der Woche 24 Stunden erreichbar sein. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sollen zudem mit Unterstützung des Pflegedienstes in die Lage versetzt werden, krankenpflegerische Maßnahmen ganz oder teilweise zu übernehmen.

Meilenstein für die Intensivpflege

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte: "Für uns steht die Versorgungsqualität der Betroffenen im Mittelpunkt. Und das bedeutet, dass die Menschen im häuslichen Umfeld bleiben und professionell vom Pflegedienst betreut werden." Bisher war die Landschaft der intensivpflegerischen Versorgung eher zersplittert, denn die Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den speziellen Pflegediensten zu der krankenpflegerischen Versorgung wurden in der Regel von einzelnen Krankenkassen und Diensten vor Ort geschlossen.

"Dieser erstmalige bundeseinheitliche Abschluss ist ein Meilenstein für die Intensivpflege in Deutschland", machte bpa-Geschäftsführer Bernd Tews deutlich. "Wir kommen damit auch der Forderung des Gesetzgebers nach und regeln die Anforderungen zur Sicherung der Qualität in diesem Bereich. Wir setzen gemeinsam Standards, die den Lebensumständen des betroffenen Personenkreises Rechnung tragen und das fachlich erforderliche Niveau sichern", so Tews.

Bundesweit gibt es ca. 15.000 Menschen, die diese ambulante außerklinische Intensivpflege in Anspruch nehmen. Die Kosten aller Krankenkassen lagen 2017 bei deutlich über einer Milliarde Euro, die Ersatzkassen tragen ungefähr die Hälfte dieser Kosten.

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