SAPV in Nordrhein

Krankenkassen sichern die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Nordrhein langfristig

Die nordrheinischen Krankenkassen beabsichtigen, zeitnah die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) weiter zu verbessern. Dies wird durch den Abschluss neuer Verträge geschehen, die die Krankenkassen in Nordrhein mit Palliativ Care Teams schließen werden.

Dabei sind zwei Schritte vorgesehen. In den wenigen bisher nicht versorgten Gebieten in Nordrhein soll den Versicherten kurzfristig eine qualitativ hochwertige SAPV zur Verfügung gestellt werden. Die bereits bestehenden regionalen Strukturen sollen langfristig erhalten und qualitativ weiter verbessert werden. Dabei wird die Partizipation der bereits jetzt an der Versorgung teilnehmenden 23 Palliativ Care Teams (PCTs) in Nordrhein ermöglicht.

Im Ergebnis werden die gesetzlichen Krankenkassen ihre Investitionen in die bestehenden Strukturen der SAPV weiter erhöhen, um den Versicherten flächendeckend die bestmögliche Ambulante Palliativversorgung in Nordrhein anzubieten.

Die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände sehen den Abschluss eigener, neuer Verträge im sogenannten Open-Hause-Verfahren* und damit die Weiterentwicklung der seit 2009 bestehenden Verträge in der SAPV aus rechtlichen Gründen als notwendig an. Hintergrund ist das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Juni 2016. Es hatte festgestellt, dass auch Verträge zur SAPV dem Wettbewerbsrecht unterliegen und auszuschreiben sind.

Die nordrheinischen Kassen gehen davon aus, die SAPV in Nordrhein gemeinsam mit allen Beteiligten auch zukünftig auf einem qualitativ hochwertigen Niveau sicherstellen zu können. Das schließt ausdrücklich die KV Nordrhein ein, die sich mit ihrer veröffentlichten Pressemitteilung aus der gemeinsamen Arbeit vorerst zurückzieht.

Diese Pressemitteilung erfolgt zugleich im Namen

·        der vdek-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen,

·        des BKK-Landesverbandes NORDWEST,

·        der IKK classic,

·        der KNAPPSCHAFT und

·        der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

( *Bei Open-House-Verträgen ist beabsichtigt, zu definierten Konditionen mit allen interessierten und die Anforderungen erfüllenden Anbietern zu kontrahieren.)

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 15
Fax.: 02 11 / 3 84 10 - 20
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com