KV Nordrhein und Krankenkassen verbessern medizinische Versorgung von Pflegeheimbewohnern

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat mit den nordrheinischen Krankenkassen eine besondere Förderung für die Versorgung von Bewohnern vollstationärer Pflegeeinrichtungen vereinbart. Auf eine solche Förderung in Höhe von 16,5 Millionen Euro hatten sich die KV und die Kassen bereits in den Honorarverhandlungen für 2019 verständigt, die Mittel werden bis Ende März 2022 bereitgestellt. Ab dem 1. Oktober können niedergelassene Ärzte in Nordrhein, die einen Kooperationsvertrag mit einer vollstationären Pflegeeinrichtung schließen und dies gegenüber der KV Nordrhein nachweisen, an dem Vertrag teilnehmen. Die ärztliche Betreuung von Pflegeheimbewohnern stellt angesichts des demografischen Wandels eine der großen Herausforderungen innerhalb der ambulanten Versorgung dar.

„Wir wollen mit dieser Vereinbarung das Thema Pflegeheimversorgung, das uns seit langem intensiv beschäftigt, gemeinsam mit den Pflegeheimen und ihren Trägern entscheidend voranbringen und die Voraussetzungen dafür sowohl für unsere Mitglieder als auch für die Patienten verbessern. Schwindenden Ressourcen auf ärztlicher Seite steht ein immer größerer Versorgungsbedarf bei älteren, multimorbiden Patienten in Pflegeeinrichtungen gegenüber – auf diese Herausforderung müssen wir uns einstellen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.

„Die jetzt geschlossene Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen nachhaltig zu verbessern. Unser langfristiges Ziel ist eine qualitativ hochwertige und koordinierte ärztliche Versorgung, die den Bewohnerinnen und Bewohnern unmittelbar zugute kommt, zum Beispiel indem die Medikation optimiert wird und unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. In den nächsten zweieinhalb Jahren werden wir gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein den Fokus darauf legen, dieses Ziel zu erreichen“, sagt Matthias Mohrmann, Mitglied des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg, stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland.

Engmaschige Betreuung der Patienten

Mit der Vereinbarung sollen daher nicht nur die ärztliche Versorgung der Patienten in Pflegeeinrichtungen, sondern auch die Strukturen der Pflegeheimversorgung gefördert und nachhaltig verbessert werden. Der Vertrag führt bestimmte Leistungen auf, die zusätzlich zu den entsprechenden EBM-Kapiteln entweder vom Arzt oder auch einer nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) erbracht werden können und extrabudgetär finanziert werden.

Dazu zählt zum Beispiel die „gemeinsame Visite“ von „koordinierenden Ärzten“, die mit „kooperierenden Fachärzten“ zusammenarbeiten. Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Start der Behandlung nach diesem Vertrag beziehungsweise bei einem Arztwechsel den Gesundheitszustand der Bewohner überprüfen. Zudem muss die Medikation der Patienten mit dem Ziel kontrolliert werden nicht mehr als fünf Wirkstoffe zu verordnen. Diese Visite wird mit zusätzlich 15 Euro vergütet, die extrabudgetär abgerechnet werden können.

Zu den weiteren Leistungsbestandteilen des Vertrags zählt auch die „regelmäßige
Visite“, bei der sowohl die „koordinierenden“ als auch die „kooperierenden Ärzte“ turnusmäßig im Quartal die Pflegeheime, mit denen sie vertraglich kooperieren, besuchen und jeden betreuten Patienten untersuchen. Optional ist auch eine Delegation der Visite an die NäPa möglich.

Strukturelle Verbesserungen

Die zweite Säule der Vereinbarung betrifft die Strukturen. So sollen die Kreisstellen der KV Nordrhein eine Informations- und Vermittlungsfunktion im Rahmen ihrer regionalen Möglichkeiten übernehmen und die Mediziner in ihren Bereichen dabei unterstützen, sich nicht nur untereinander, sondern insbesondere auch mit den Pflegeheimen vor Ort zu verzahnen. Um Informationen etwa zur Ausstattung von Pflegeheimen und zu bestehenden Kooperationsvereinbarungen systematisch abrufbar zu machen, ist darüber hinaus der Aufbau einer Pflegeheim-Datenbank vorgesehen. Ziel der Vertragspartner ist es, dass langfristig jedes Pflegeheim in Nordrhein mindestens einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 15
Fax.: 02 11 / 3 84 10 - 20
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com