Krankenkassen vereinfachen Zulassung für Anbieter von Heilmitteln

Wer Heilmittel-Leistungen wie etwa Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie für gesetzlich Krankenversicherte anbieten möchte, benötigt eine Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Bislang mussten die Anbieter dafür in der Regel mehrere Verbände der Krankenkassen kontaktieren.

Ab sofort gibt es ein deutlich vereinfachtes Verfahren: Wollen Anbieter eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern, müssen sie das nur noch bei einer neuen, gemeinsamen Zulassungsstelle beantragen. Für Praxisinhaber mit Sitz in Hamburg ist das die „Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Hamburg“.

Neues Verfahren baut Bürokratie ab

Hintergrund für die Neuerung ist eine Regelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz. Danach haben die Krankenkassen/-verbände und die Ersatzkassen eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden, die für alle Krankenkassen über die Zulassungen entscheidet. In der Hansestadt beauftragte die Arbeitsgemeinschaft die vdek-Landesvertretung mit der Aufgabe. Das Verfahren bleibt für die Anbieter kostenfrei. Auch die Qualitätsvoraussetzungen für eine Zulassung gelten unverändert.

Kontakt für Fachauskünfte:

ARGE Heilmittelzulassung Hamburg
c/o Verband der Ersatzkassen e.V.
Sachsenstraße 6 (Haus D)
20097 Hamburg

E-Mail: hamburg@zulassung-heilmittel.de

www.zulassung-heilmittel.de

 

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com