KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Honorarzuwachs für 2020

Die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Nordrhein steigen in diesem Jahr um gut 54 Millionen Euro. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland geeinigt. Mit der Vereinbarung setzen die Verhandlungspartner die bundesweiten Vorgaben für das laufende Jahr um und schöpfen die Möglichkeiten bei der Steigerung des regionalen Punktwertes aus. 

Unter Berücksichtigung der auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientierungspunktwert und der Veränderungsrate bei Morbidität und demografischer Entwicklung steigt die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein 2020 um 36 Millionen Euro.

Neue extrabudgetäre Vergütungselemente

Um 15,3 Millionen Euro wächst die Vergütung für die sogenannten Einzelleistungen inklusive der Fortführung bisheriger Sondervereinbarungen und Zuschläge. Zu den nun ebenfalls extrabudgetär und nicht mehr aus der MGV vergüteten Leistungen in Nordrhein zählen netzhaut- und glaskörperchirurgische Eingriffe, Leistungen der Onkologie und Sozialpsychiatrie sowie Leistungen im Rahmen der Versorgung von Patienten mit HIV bzw. AIDS.

Auch die Sachkosten werden künftig nicht mehr aus der MGV beglichen, sondern extrabudgetär bezahlt – eine wichtige strukturelle Veränderung für die Vertragsärzteschaft. „Wir bewegen uns mit der Vereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Einigung zur Punktwert-Steigerung auf Bundesebene. Genauso wichtig wie der Zuwachs beim Honorar sind für die Vertragsärzteschaft in diesem Jahr die strukturellen Veränderungen – vor allem die Ausbudgetierung der Sachkosten ist ein Erfolg und sendet ein positives Signal an die Kolleginnen und Kollegen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. 

Mittel für den Notdienst

Erstmals enthält die nordrheinische Honorarvereinbarung auch Mittel für die Weiterentwicklung der Strukturen des vertragsärztlichen Notdienstes, die 2020 mit 2,25 Millionen Euro gefördert werden. Diese Gelder stellen die Krankenkassen zum Aufbau von bis zu 20 weiteren Portalpraxen in Nordrhein zur Verfügung. Die KV Nordrhein und die Krankenkassen haben vereinbart, auch bei den Honorarverhandlungen für 2021 über die Frage der Förderung der Notdienststrukturen zu sprechen.

„Zusätzliche Gelder für den Aufbau weiterer Portalpraxen zur Verfügung zu stellen, ist eine Investition, die unmittelbar den Patientinnen und Patienten zugutekommt, die außerhalb der Sprechstundenzeiten ärztliche Hilfe benötigen“, erläutert Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg, im Namen der gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland. „Durch die strukturierte Ersteinschätzung in den Portalpraxen werden Hilfesuchende in die aus medizinischer Sicht gebotene Versorgungsstruktur vermittelt und erhalten genau die Leistungen, die sie brauchen.“ 

Fortsetzung der Förderung der Pflegeheimversorgung

Die Verbesserung der Versorgung von Pflegeheimbewohnern wird auch im Jahr 2020 fortgesetzt. Hierfür stellen die Krankenkassen bis zu 5,5 Millionen Euro zusätzlich zu dem für 2020 ausgehandelten Honorarzuwachs zur Verfügung.

Kontakt

Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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