Bei Missbrauchsverdacht: Koalition will Schweigepflicht lockern

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Koalition aus CDU und FDP will die
Schweigepflicht für Ärzte lockern, die bei jungen Patienten auf einen
Missbrauchsverdacht stoßen. Ein neues Gesetz soll es den Medizinern
erlauben, sich mit Kolleginnen und Kollegen über den jeweiligen Fall
auszutauschen.

Wie es im Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen heißt, ist es
Ärztinnen und Ärzten bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung bisher
grundsätzlich nicht erlaubt, sich ohne Erlaubnis der Eltern - und
damit der eventuellen Täter - mit Kollegen zu besprechen. Das neue
Gesetz soll hier Rechtssicherheit geben. Sind die Kollegen sich
einig, dass es einen klaren Verdacht auf Missbrauch gibt, könnte der
Arzt dann das Jugendamt kontaktieren. Möglich wird das neue
Landesgesetz durch neue Vorgaben des Bundes.

Christina Schulze Föcking, Kinderschutz-Sprecherin der CDU-Fraktion,
sagte dazu: «Unser Gesetzentwurf ist ein Paukenschlag für den
Kinderschutz in NRW. Wir setzen damit das um, was Mediziner und
Kinderschützer schon lange fordern und durch den neuen Bundesrahmen
endlich möglich wird.» Ein Arzt sei somit auch nicht allein mit der
Entscheidung, ob und wie er eingreifen muss.

Marcel Hafke, familienpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, verwies
zudem auf das Phänomen des «Ärztehoppings»: Durch den bewusst
ständigen Wechsel von Kinderärzten würden gefährdete und betroffene

Kinder und Jugendliche oft zu spät auffallen. Auch hier könnten sich
Ärzte untereinander besprechen - wodurch Kindern und Jugendlichen
frühzeitig geholfen werden könne.