Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Um den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bezug auf den weiteren Personalaufbau erfolgreich umzusetzen, sind noch die folgenden konkreten Schritte erforderlich:
1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder billigen den Vorschlag des Bundes zur Verteilung der Quoten für den Personalaufwuchs auf die Jahre 2022 bis 2025 in den folgenden Höhen:
2022: 30 v. H.
2023: 30 v. H.
2024: 20 v. H.
2025: 20 v. H.
Die Länder setzen sich dafür ein, dass die mit dem Pakt ÖGD begonnenen Fort-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen über das Jahr 2026 hinaus abgeschlossen werden können.
2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder begrüßen den Verzicht auf eine zusätzliche Abfrage der Stellenbesetzung durch das Statistische Bundesamt (DESTATIS) für die Jahre 2022 - 2026. Sie beauftragen die AOLG-AG „Grundsatzfragen des ÖGD“ in Abstimmung mit dem BMG mit der Ausarbeitung einer jährlichen Abfragestruktur für die bis zum 31.12.2022 vorzulegende Übersicht zur Stellenbesetzung im Jahr 2022.
3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder lehnen eine Selbstverpflichtung der Länder zur Ausbringung von mindestens 1.000 unbefristeten Stellen im Rahmen der 2. Tranche im Hinblick auf die ungesicherte dauerhafte Finanzierung ab. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder erinnern nochmals nachdrücklich an den Umlaufbeschluss vom 18.05.2022 („Verhandlungen zur Durchführung und weiteren Verstetigung der Paktmaßnahmen nach 2026“) und bitten den Bund, die Gespräche hinsichtlich der Anschlussfinanzierung des Paktes für den ÖGD nach dem Jahr 2026 baldmöglichst aufzunehmen.