Berlin/Hamburg (dpa/lno). Preiserhöhungen und steigende Löhne lassen auch die Kosten für die Pflege in die Höhe klettern. Und damit steigt auch der Eigenanteil, der dazu geleistet werden muss.

In Hamburg ist die Eigenbeteiligung an den Kosten der stationären Pflege weiter gestiegen. Lag sie im ersten Jahr im Heim im vergangenen Jahr in der Hansestadt noch bei 2184 Euro, waren am 1. Juli dieses Jahres 2436 Euro fällig - ein Plus von 252 Euro oder knapp zwölf Prozent, wie eine am Dienstag veröffentlichte Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen ergab. Damit liegt Hamburg aber noch unter dem Bundesdurchschnitt von 2548 Euro.

Die Belastungen wachsen damit auch mit den inzwischen eingeführten Entlastungszuschlägen weiter, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim stiegen die Zuzahlungen nun im Bundesschnitt auf 1738 Euro pro Monat. Das waren 165 Euro mehr als zum 1. Juli 2022, wie aus den neuen Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. In Hamburg gab es sogar einen Zuwachs von 1636 auf 1751 Euro.

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen dann noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu. Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch einen Entlastungszuschlag. Den Eigenanteil nur für die reine Pflege drückt das im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Nach einer Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Zuschläge Anfang 2024 erhöht werden.

Grund für die Kostenerhöhungen sind vor allem steigende Löhne für das Pflegepersonal, wie der Verband der Ersatzkassen erläuterte. Maßnahmen für eine faire Bezahlung seien zu unterstützen. Es könne aber nicht sein, dass stetig steigende Kosten zum Großteil von den Pflegebedürftigen geschultert werden müssten.

Für die Auswertung wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.