Einigung auf Landesbasisfallwert

Neue Krankenhausentgelte für 2023 in Schleswig-Holstein

Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben sich mit der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) auf den Landesbasisfallwert (LBFW) für 2023 verständigt. Dieser für die Abrechnung der Krankenhausleistungen maßgebliche Wert wurde auf 3.992,62 Euro festgelegt. Das entspricht einer Steigerung um 167,25 Euro gegenüber dem Vorjahreswert.

Multipliziert mit der Summe der sogenannten Bewertungsrelationen, die neben der Fallzahl auch die Fallschwere berücksichtigen, ergibt sich daraus ein Erlösvolumen von fast 1,93 Milliarden Euro für die stationäre somatische Versorgung in Schleswig-Holstein.

Mit dieser Vereinbarung schaffen die Akteure der gemeinsamen Selbstverwaltung die notwendige Rechtsgrundlage für die konkreten Budgetvereinbarungen zwischen den Akutkrankenhäusern und den Kostenträgern für das kommende Jahr.

Zusätzlich zu den oben genannten Erlösen erhalten die Krankenhäuser von den Krankenkassen die Kosten für das Pflegepersonal, die seit 2020 nicht mehr über die Fallpauschalen finanziert werden, sondern seitdem nach dem Selbstkostendeckungsprinzip erstattet werden.

Pressemitteilung vom 22.12.2022 zum Download Landesbasisfallwert 2023 für Schleswig-Holstein

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