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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gesundheitsministerium informiert Sozialausschuss: rund 4,1 Millionen Euro erhalten Schleswig-Holsteins Geburtskliniken aus Bundesmitteln



Letzte Aktualisierung: 23.03.2023

KIEL. Gesundheitsstaatssekretär Oliver Grundei hat heute (22.3.) im Sozialausschuss des Landtages zum Thema Geburtshilfe berichtet: in den kommenden Tagen erhalten Schleswig-Holsteins Geburtskliniken finanzielle Hilfen des Bundes in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro. Basis der Förderung ist das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, das für die kommenden beiden Jahre zusätzliche Mittel vorsieht, um die geburtshilfliche Versorgung unabhängig vom leistungsorientierten Fallpauschalensystem abzusichern. Die Mittelaufteilung erfolgt anhand fachlich gewichteter Kriterien, zu denen die Anzahl der Geburten, der Anteil vaginaler Geburten, die Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung in der Region, Vorhaltungen in der Neonatologie und der Pädiatrie sowie die Durchführung von Praxiseinsätze des Hebammenstudiums gehören. Alle 17Geburtshilfe-Standorte in Schleswig-Holstein werden davon profitieren und in den kommenden Tagen entsprechend informiert werden.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont dazu: „Die Länder haben sich angesichts der schwierigen Lage für finanzielle Hilfen beim Bund eingesetzt, der für die Betriebskostenfinanzierung verantwortlich ist. Ich begrüße, dass die Mittel für die Geburtshilfen jetzt an die Kliniken ausgezahlt werden. Weitere Schritte zur dauerhaften Absicherung der laufenden Kosten in der Geburtshilfe gerade in den Flächenländern müssen folgen. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass auch sie dieses Ziel mit der Krankenhausreform verfolgt.“

Die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken erfolgt nach Bundesrecht und wird im Regelfall von den Krankenkassen getragen. Ministerin von der Decken setzt sich im Zuge der Abstimmungen zur Bundes-Krankenhausreform intensiv für eine nachhaltige Sicherung der Geburtshilfe in Flächenländern ein. Die Vorschläge der Regierungskommission des Bundes würden bei Umsetzung zu einem Wegfall der gegenwärtigen Geburtshilfen des Levels 4 in Schleswig-Holstein führen, da die entsprechenden Versorger die von der Kommission vorgeschlagenen Mindestvoraussetzungen für das Angebot geburtshilflicher Leistungen nicht erfüllen. Wie mitgeteilt, soll ein gemeinsam mit Bayern und Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes Gutachten zur geplanten Bundes-Klinikreform dabei helfen, Klarheit zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Es soll dazu beitragen, dass die Reform auf einer rechtlich sicheren Basis steht und sowohl dem Bund als auch den für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern jeweils die Handlungsmöglichkeiten und -grenzen deutlich werden.

Im Sozialausschuss des Landes berichtete der Staatssekretär zudem zum Fortgang der Arbeit des auf Landesebene eingerichteten Qualitätszirkel Geburtshilfe: In diesem Gremium beraten Beteiligte aus Schleswig-Holstein wie u.a. der Berufsverband der Frauenärzte, der Hebammenverband, der Berufsverband der Kinder-und Jugendärzte, die Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen und die kommunalen Landesverbände zur Zukunft der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein. Parallel wird eine Versorgungsbedarfsanalyse erstellt, die als Basis für ein entsprechendes Geburtshilfekonzept dienen soll. Mit den Ankündigungen der Regierungskommission des Bundes zur grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung wurde die Analyse um zusätzliche Versorgungsaspekte erweitert: Mögliche Auswirkungen der Reform sollen mit einbezogen werden, da eine hiervon losgelöste Betrachtung der Versorgungsstruktur nicht nachhaltig zielführend wäre.

Innerhalb des Qualitätszirkels wurden drei Expertenteams gebildet. Diese Teams befassen sich mit gemeinsam definierten Themenschwerpunkten: Pädiatrische Versorgung, Fachkräftegewinnung und Versorgungsstrukturen. Ziel dieser Teams ist es, für das jeweilige Thema Teilziele und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die übergeordneten Treffen des Qualitätszirkels werden anschließend zur Ergebnispräsentation, Diskussion und Abstimmung genutzt. Den Expertenteams wurde zudem freigestellt, weitere Beteiligte in die Bearbeitung der Themengebiete mit einzubeziehen.

Fragen und Antworten zum Thema Krankenhäuser

Was ist der Grund, warum derzeit bundesweit Kliniken fusionieren, Abteilungen schließen oder den Betrieb einstellen? Dazu zählen mehrere Faktoren: Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zählt der Fachkräftemangel bundesweit zu den Gründen für Klinikschließungen oder Zusammenlegungen. Zudem zählen bundesweite Qualitätsvorgaben für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten zu den Gründen, da diese insbesondere für kleinere Kliniken einer niedrigen Versorgungsstufe schwerer zu erfüllen sind. Und die wirtschaftliche Situation aufgrund steigender Kosten und geringer Erstattungssätze durch die Krankenkassen – vor dem Hintergrund, dass diese wirtschaftlich mit den Krankenkassenbeiträgen der Beitragszahlerinnen und -zahler umzugehen haben – gehören zu den Gründen. 

Wer ist für den rechtlichen Rahmen der Finanzierung der laufenden Klinikkosten verantwortlich?
Der rechtliche Rahmen für die Finanzierung der laufenden Klinikkosten ist das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) des Bundes Es legt unter anderem die Grundsätze der Krankenhausfinanzierung fest, wie beispielsweise die Fallpauschalen, die die Krankenkassen den Krankenhäusern für die Behandlung von Patienten bezahlen.

Kann sich das Land für eine bessere Klinik-Finanzierung einsetzen? Ja, Schleswig-Holstein setzt sich gegenüber der Bundesregierung für eine auskömmliche Klinikfinanzierung ein: Nach einer entsprechenden Bundesratsinitiative u.a. Schleswig-Holsteins hatte der Bund bundesweit 1,5 Milliarden Euro als pauschale Hilfe für Energiemehrkosten zur tranchenweisen Auszahlung für die Krankenhäuser eingeleitet.

Plant das Land auch mehr Investitionsmittel aufgrund der Kostensteigerungen zur Verfügung zu stellen? Ja, eine dauerhafte Steigerung ist in den Haushaltsplanungen vorgesehen. Zudem erwartet das Land angesichts der von der Bundesregierung angekündigten tiefgreifenden Krankenhausreform auch eine Beteiligung des Bundes an damit einhergehenden notwendigen Investitionskosten. Die Regierungskommission des Bundes hat in ihrer dritten Stellungnahme für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung für Verbesserungen in der Versorgungsstruktur bereits die Neuauflage des Krankenhausstrukturfonds empfohlen.

Welche Rolle spielt die von der Bundesregierung angekündigte Reform in der Krankenhausplanung und in der Geburtshilfe? Diese Reform spielt eine enorme Rolle gerade in Bezug auf die Geburtshilfe, denn nach den bisherigen Vorschlägen der eingesetzten Kommission soll es beispielsweise keine Leistungseinheit des sogenannten Level 4 mehr geben. Der Reformvorschlag der Bundesebene sieht diese Geburtskliniken in der bisherigen Form in Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung nicht mehr vor, aber Schleswig-Holstein setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass dieser Teil der Reform nicht in der vorgeschlagenen Form zur Anwendung kommt. Das Gesundheitsministerium beteiligt sich im Rahmen der Arbeitsgruppen an den Abstimmungen zur Reform. Begrüßt wird, dass die Reform Vorhaltekosten für Kliniken vorsieht.

Kann das Gesundheitsministerium SH rechtlich ein „Veto“ einlegen, wenn Kliniken Abteilungen schließen oder Kliniken verkauft werden? Nach dem geltenden Recht ist das nicht möglich. Zwar haben Kliniken in Deutschland Versorgungsaufträge, agieren dennoch auch als freie Unternehmen, mit damit verbundenen unternehmerischen Freiheiten – anders als in Ländern, in denen das Gesundheitssystem staatlich ist wie beispielsweise in Großbritannien. Gemeinsam mit dem Landeskrankenhausausschuss wirkt das Gesundheitsministerium durch entsprechende Entscheidungen auf die Sicherstellung der Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten hin.

Sind Kliniken mit einer bestimmten Trägerart vorteilhaft für die Sicherstellung der Versorgung? Das lässt sich pauschal nicht sagen. Es gibt positive Beispiele für sehr gute Kliniken, ganz unabhängig davon, ob die Träger kommunal, freigemeinnützig (kirchlich) oder privat sind. Auch bei staatlichen Gesundheitssystemen, wie beispielsweise in Großbritannien oder auch in Dänemark gibt es unterschiedliche Erfahrungen und auch große Herausforderungen wie beispielsweise deutliche Wartezeiten für Patientinnen und Patienten, die nach Erfahrungsberichten tendenziell länger sind als in Deutschland, das eine Trägervielfalt hat.

Wie ist die Situation in der Geburtshilfe in Schleswig-Holstein derzeit? In Schleswig-Holstein gibt es Anfang 2023 insgesamt 17 geburtshilfliche Abteilungen, die sich auf vier verschiedene Versorgungsstufen aufteilen. Es sind aktuell fünf Perinatalzentren Level 1, drei Perinatalzentren Level 2, drei Perinatale Schwerpunkte Level 3 und sechs Geburtskliniken Level 4 (wovon eine, in Preetz, aufgrund Personalmangels den Kreissaal nicht in Betrieb hat). Die Level 1-4 stehen für den Grad der Versorgung. Im Level 1 gibt es eine uneingeschränkte Versorgung von Früh- und Neugeborenen. Level 4 ist für reife Neugeborene ohne vorher absehbare Komplikationen – dort ist auch keine Kinderklinik angeschlossen. Nach derzeitigem Stand ist die geburtshilfliche Versorgung im Land gesichert und die Beteiligten arbeiten daran, dass dies auch so bleibt. Dazu wurde unter anderem der Qualitätszirkel Geburtshilfe eingerichtet.

Kann ein Land oder das Gesundheitsministerium SH bestimmen, wo, welche Angebote der Geburtshilfe stattfinden? Nein, in der Tat ist der Einfluss begrenzt. Das Gesundheitsministerium kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Krankenhausplanung gemeinsam mit dem Landeskrankenhausausschuss und Beteiligten darauf hinwirken, dass die Versorgung durch entsprechende Entscheidungen sichergestellt ist. Voraussetzung sind jedoch immer die Bereitschaft und auch die Fähigkeit von Trägern, diese Leistung auch anbieten zu können. Und für die Träger sind dafür die gesetzlichen Rahmenvorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (Finanzierung/ Qualität) von entscheidender Bedeutung - neben der Fähigkeit, den Fachkräftebedarf zu decken.

Welche Angebote gibt es derzeit in der Geburtshilfe Schleswig-Holsteins?

Eine Übersicht finden Sie unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/krankenhaeuser/Krankenhausplan.html . Dabei ist zu beachten, dass in Preetz keine Geburten durchgeführt werden vor dem Hintergrund personeller Engpässe.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

 

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