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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Gemeinsame Pressekonferenz mit Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und dem Gesundheitsminister aus Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann


Gemeinsames Gutachten vorgelegt: Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht verfassungsgemäß

Letzte Aktualisierung: 20.04.2023

Reform der Krankenhausvergütung

Die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind mit den Vorschlägen der Regierungskommission für eine Reform der Krankenhausvergütung nicht einverstanden, weil sie nicht mit dem Grundgesetz in Einklang stehen. Laut einem Rechtsgutachten wird vor allem die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie das Primat der Krankenhausplanung der Länder missachtet.

PK in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin
v. l.: Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken, Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger

Das Gutachten umfasst rund 140 Seiten

Das Rechtsgutachten stammt von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg. Der Professor erläuterte: „Für die Krankenhausplanung müssen den Ländern kraft Verfassungsrecht eigenständige und umfangmäßig erhebliche Gestaltungsspielräume sowohl legislativer als auch administrativer Art verbleiben. Jede bundesrechtliche Regelung zur Krankenhausfinanzierung und -versorgung findet dort ihre Grenze, wo der Bund strukturrelevante Regelungen trifft. Damit sind Regelungen des Bundes, die schwerpunktmäßig die Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser steuern oder die Planungsspielräume der Länder für die Krankenhausversorgung übermäßig beschneiden, unzulässig. Das bedeutet: Eine Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission durch den Bund ist in der gegenwärtigen Fassung mit der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar. Es bestehen aber Reformoptionen im Rahmen der Kompetenzordnung.“.“

Gesundheitsministerin von der Decken ist fest der Meinung, "dass eine Reform der Krankenhausfinanzierung wichtig ist - insbesondere um die notwendige Versorgung in der Fläche nachhaltig auf sichere Beine zu stellen. Die geplante Reform des Bundes würde nach derzeitigem Stand allerdings nicht nur die Krankenhausfinanzierung neu regeln, sondern auch Vorgaben zur Krankenhausplanung machen, die massiv in die Planungshoheit der Länder eingreifen.

Insbesondere bei der Festlegung von Strukturvoraussetzungen wird die Kompetenz und Erfahrung der Länder benötigt, die ihre regionalen Besonderheiten kennen.

Ministerin für Justiz und Gesundheit Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Mindestkriterien, die von Bundesebene aus mit dem Gießkannenprinzip verabschiedet werden, bergen insbesondere in nicht elektiven Bereichen das Risiko einer Unterversorgung ländlicher Regionen.“

Die Regierungskommission der Bundesregierung schlägt vor, dass die Zahlung der neu eingeführten Vorhaltevergütung für Kliniken nur für Leistungen erfolgt, zu deren Erbringung das jeweilige Krankenhaus durch Zuweisung eines entsprechenden „Levels“ sowie der erforderlichen „Leistungsgruppe“ bestimmt ist. Zudem muss das Krankenhaus die mit Level und Leistungsgruppe jeweils verbundenen Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Die Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind bereit, ihre künftige Krankenhausplanung grundsätzlich an sogenannten Leistungsgruppen auszurichten. Allerdings sollten die Strukturanforderungen für die Gruppen zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Die Letztverantwortung und die Entscheidung darüber, welchem Krankenhaus welche Leistungsgruppen zugewiesen werden, sollten bei den Ländern liegen.

Von der Decken betonte: „Wir wollen keinesfalls eine Reform verhindern, sondern – ganz im Gegenteil – einen Erfolg der Reform ermöglichen. Spätestens bei der gerichtlichen Überprüfung von krankenhausplanerischen Entscheidungen, die aufgrund der Reform ergehen, wird die Frage der Verfassungsmäßigkeit gestellt werden. Das Risiko einer Rückabwicklung der Reform können wir uns schlicht nicht leisten. Deshalb müssen wir jetzt dafür sorgen eine verfassungskonforme und damit verlässliche gesetzliche Grundlage für die Zukunft der Krankenhausversorgung zu schaffen.

Gutachten für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein und
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF, 939KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Pressemitteilung vom 20.04.2023


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