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Ministerium für Justiz und Gesundheit : Thema: Ministerien & Behörden

Prof. Dr. Kerstin von der Decken

Ministerin für Justiz und Gesundheit

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken im Bundesrat: Rahmenbedingungen für MVZ neu justieren, Versorgungssicherheit stärken!



Letzte Aktualisierung: 12.05.2023

BERLIN. Schleswig-Holstein hat heute (12. Mai) in einem gemeinsam mit Bayern und Rheinland-Pfalz eingebrachten Bundesratsantrag von der Bundesregierung die Neu-

Justierung der Rahmenbedingungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gefordert. MVZ können einen wertvollen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung leisten. Die Bundesregierung muss die Rahmenbedingungen jedoch so anpassen, dass eine Trägervielfalt bei den MVZ erhalten und die ärztliche Unabhängigkeit immer gewahrt bleibt. Zudem darf der Einstieg von Investoren nicht dazu führen, dass junge Ärztinnen und Ärzte, die sich selbstständig machen wollen, im Wettbewerb um Kassenarztsitze das Nachsehen haben. Wirtschaftliche Interessen müssen im Einklang mit der Versorgungssicherheit und einer guten medizinischen Behandlung der Patientinnen und Patienten stehen können. Damit das gelingt, sind Anpassungen des gesetzlichen Rahmens und mehr Transparenz notwendig. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betonte in ihrer Rede im Bundesrat: 

„Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

eine bestmögliche und flächendeckende medizinische Versorgung zu erhalten und weiterzuentwickeln, ist mein Auftrag. Das gilt für den stationären, aber selbstverständlich auch für den ambulanten Bereich. Und verbesserte Rahmenbedingungen im ambulanten Bereich stehen im Fokus dieses Entschließungsantrages.

Der ambulante Bereich ist nach wie vor geprägt durch freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte in eigener Niederlassung. Darüber hinaus gibt es aber immer mehr Medizinische Versorgungszentren, kurz MVZ, die von Gesellschaften betrieben werden und in denen ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte als Angestellte tätig sind.

Grundsätzlich ist es gut, dass es neben selbstständig tätigen Ärztinnen und Ärzten auch MVZ gibt. Denn auch MVZ tragen zu einer funktionierenden Versorgung bei. Sie sind wichtig, weil sie ärztliche Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis und die Zusammenarbeit in größeren multiprofessionellen Teams ermöglichen. Dies ist insbesondere für jüngere Ärztinnen und Ärzte attraktiv, die nach geregelteren Arbeitszeiten streben und daher nicht selbstständig tätig sein möchten. Diesem Wunsch muss verstärkt Rechnung getragen werden.

Es ist in Schleswig-Holstein beispielsweise so, dass etwa ein Drittel der mehr als 1900 Hausärztinnen und Hausärzte älter als 60 Jahre alt ist. Noch ist die Versorgungssituation in unserem Bundesland vergleichsweise gut, auch weil die Altersgrenze für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vor einiger Zeit aufgehoben wurde. Jedoch wird sich das auf absehbare Zeit ändern, weil die älteren Ärztinnen und Ärzte perspektivisch in den Ruhestand gehen. Eine Nachfolge für eine Praxis zu finden, ist bereits jetzt schwierig, weil eben viele jüngere Ärztinnen und Ärzte ein Angestelltenverhältnis bevorzugen.

Somit bieten MVZ vielversprechende Perspektiven. Sie sind bereits jetzt und noch mehr in Zukunft für die ambulante Versorgungsstruktur ein wichtiger Baustein. Deswegen wollen wir das MVZ als Modell auf keinen Fall abschaffen. Wir wollen aber die derzeitigen Rahmenbedingungen zur Gründung, zum Erwerb und zum Betrieb von MVZ ändern. Im Koalitionsvertrag unserer Landesregierung hatten wir angekündigt, uns dafür auf Bundesebene einzusetzen. Und gemeinsam mit meinen Kollegen aus Bayern und Rheinland-Pfalz tue ich das jetzt mit Nachdruck.

Hintergrund ist, dass seit einiger Zeit Investmentfirmen, häufig aus dem Ausland, MVZ als Renditeobjekte entdeckt und bereits in erheblichem Umfang Arztsitze erworben haben. Da es Finanzinvestoren rechtlich untersagt ist, Arztpraxen selbst zu betreiben, erwerben sie häufig kleine Krankenhäuser irgendwo in Deutschland, die als reine Investitionsvehikel dienen. Diese Häuser gründen und erwerben dann MVZ in ganz Deutschland.

Diese MVZ wiederum kaufen Arztpraxen auf und integrieren diese in ihren Verbund. Es besteht also keinerlei Zusammenhang zwischen dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses und der Tätigkeit der in den MVZ angestellten Ärztinnen und Ärzte.

Diese Vergewerblichung ist aus mehreren Gründen problematisch. Investoren verlagern Versorgungskapazitäten tendenziell in lukrativere Ballungsgebiete, was die flächendeckende Versorgung gefährdet. Darüber hinaus legen sie einen stärkeren Fokus auf umsatzsteigernde Leistungen, sodass schlechter vergütete, aber essentielle medizinische Leistungen häufig nur noch eingeschränkt angeboten werden. Durch den Ankauf eines Großteiles der örtlichen Versorgungsaufträge in einer Fachrichtung können zudem lokale Monopole gebildet werden.

Eine Studie hat ergeben, dass Krankenkassen im Durchschnitt etwa zehn Prozent mehr für Behandlungen in investorengetriebenen MVZ bezahlen müssen. Das wiederum geht zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

Deshalb fordern wir den Bund auf, die Rahmenbedingungen für die Gründung, den Erwerb und den Betrieb von MVZ neu zu justieren. Wir möchten insbesondere Konzentration und Monopolisierung unterbinden. Krankenhäuser sollen daher künftig nicht mehr deutschlandweit ein MVZ gründen können, sondern nur noch in Planungsbereichen, die in einem Radius von bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz entfernt liegen. Dies wird auch zur besseren sektorenübergreifenden Versorgung beitragen. Ausnahmen soll es für unterversorgte und drohend unterversorgte Planungsbereiche geben.

Mit dieser Initiative möchten wir zu einer zukunftssicheren und am Wohle der Patientinnen und Patienten orientierten Versorgung beitragen. Der Bund muss jetzt endlich tätig werden, nachdem die Länder ihn dazu im Rahmen der GMK bereits mehrfach erfolglos aufgefordert hatten.

Ich hoffe daher auf Ihre Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag.“

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |
Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

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