Nach Wegfall der Corona-Sonderregeln

Bundesgesundheitsministerium will Kinderkrankentage anheben

Änderungen beim Kinderkrankengeld plant das Bundesgesundheitsministerium: Die Kinderkrankentage sollen angehoben werden, bei stationären Behandlungen soll der Anspruch sogar grenzenlos bestehen.

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Berlin. Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bedient sich mal wieder des „Omnibus“-Verfahrens, um über das Pflegestudiumstärkungsgesetz auch noch „Fachfremdes“ zu ändern. So hat das BMG jetzt Formulierungshilfen für Ergänzungen verfasst, die unter anderem das Kinderkrankengeld betreffen. Das soll erhöht und in einem Fall sogar von Limitationen befreit werden.

Das Ministerium strebt an, bei stationärer Behandlung des Kindes den Anspruch auf Kinderkrankengeld „ohne zeitliche Begrenzung“ ins Gesetz zu schreiben. Desweiteren soll die Zahl der Kinderkrankentage in den übrigen Fällen pro Kind und Elternteil auf 15 und für Alleinerziehende auf

30 Tage erhöht werden.

Ob und wie weit der Leistungszeitraum bei mehreren Kindern angehoben wird, ist der Formulierungshilfe nicht zu entnehmen. Bisher ist der Anspruch auf 25 Arbeitstage respektive 50 Arbeitstage bei Alleinerziehenden je Kalenderjahr beschränkt.

In Kraft treten sollen die Änderungen am 1. Januar 2024. Grund dafür ist, dass die in diesem Jahr noch bestehenden großzügigen Corona-Ausnahmeregelungen Endes des Jahres auslaufen. Sowohl für 2022 und 2023 hatte die Regierung den Leistungszeitraum vorübergehend ausgeweitet auf 30 Arbeitstage beziehungsweise 60 Arbeitstage für Alleinerziehende. (juk)

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