BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1038. Sitzung am 24.11.2023

Grünes Licht für 14 Gesetze und Arbeit für den Vermittlungsausschuss

Grünes Licht für 14 Gesetze und Arbeit für den Vermittlungsausschuss

Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig eröffnete die Sitzung des Bundesrates mit ihrer Antrittsrede. Darin warb sie für eine Stärkung der Demokratie und das Herbeiführen von guten Kompromissen.

Im Anschluss wählte die Länderkammer Dr. Peter Frank zum neuen Richter des Bundesverfassungsgerichts (TOP 68) sowie den bayerischen Justizminister Georg Eisenreich erneut zum Schriftführer des Bundesrates (TOP 65).

Der Bundesrat befasste sich mit 17 Gesetzen aus dem Bundestag, unter anderem zu den Themen Pflegestudium (TOP 2), Lobbyregister (TOP 6), Stiftungsfinanzierung (TOP 8) Filmförderung (TOP 9), zu schnelleren Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (TOP 10) und zur Zukunftsfinanzierung (TOP 58). Nach Zustimmung bzw. Billigung der Länder können diese Gesetze nun in Kraft treten.

Wachstumschancen, Krankenhaustransparenz, Straßenverkehr

Das Wachstumschancengesetz (TOP 59) und das Krankenhaustransparenz (TOP 3) überwies der Bundesrat dagegen in den Vermittlungsausschuss. Vom Bundestag beschlossene Änderungen am Straßenverkehrsgesetz (TOP 11a) verfehlten die absolute Mehrheit der Länderstimmen - damit entfiel die Grundlage für die geplante Abstimmung zur Reform der Straßenverkehrsordnung (TOP 11b).

Organspende, Opferschutz, E-Mobilität

Auf den Weg brachte der Bundesrat eigene Entschließungen zum Opferschutz (TOP 17), zum bidirektionalen Laden von E-Autos (TOP 18), zur wirtschaftlichen Sicherung von Krankenhäusern (TOP 61) und zur beschleunigten Genehmigung für Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion (TOP 62).

Im Plenum vorgestellt wurden Initiativen der Länder zur Organspende (TOP 16) und zur Strafbarkeit der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen (TOP 60).

Kindergrundsicherung, Abschiebungen, Gasspeicher

Im so genannten 1. Durchgang nahm der Bundesrat zu sieben Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung. Dabei geht es um die Bekämpfung der Finanzkriminalität (TOP 20), die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern (TOP 22), Vereinfachungen für „Balkonkraftwerke“ und virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen (TOP 23) sowie um die Sicherung der Gasversorgung (TOP 24). Nach ausführlicher Debatte zur geplanten Kindergrundsicherung (TOP 19) beschlossen die Länder umfangreiche Änderungsvorschläge zum Entwurf der Bundesregierung.

EU-Medienfreiheit und Finanzrahmen

Weiterhin befasste sich der Bundesrat mit 12 Vorlagen aus Brüssel - u.a. zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz (TOP 34) und zum mehrjährigen Finanzrahmen (TOP 63) -, knapp 20 Verordnungsvorschlägen der Bundesregierung sowie mit diversen Mitgliederbenennungen für unterschiedliche Gremien.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit.

Personalien

Top 65Schriftführerwahl

Foto: Staatsminister Georg Eisenreich

© Foto: Staatsminister Georg Eisenreich © Bayerische Staatskanzlei (StK) - alle Rechte vorbehalten

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Georg Eisenreich als Schriftführer im Bundesrat wiedergewählt

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 Georg Eisenreich, bayerischer Staatsminister der Justiz, wieder zum Schriftführer für das laufende Geschäftsjahr gewählt.

Notarfunktion

Während des Plenums sitzen die Schriftführer üblicherweise abwechselnd neben der Präsidentin und unterstützen sie bei der Sitzungsleitung. Insbesondere zählen sie die von den Ländern durch Handzeichen abgegebenen Stimmen bei den zahlreichen Abstimmungen im Plenum aus. Bei Grundgesetzänderung oder auf Antrag eines Landes rufen sie die einzelnen Länder in alphabetischer Reihenfolge auf und notieren das Abstimmungsverhalten.

Stand: 24.11.2023

Mehr zur Stimmabgabe im Bundesrat unter:

Video

Top 68Richterwahl

Foto: Generalbundesanwalt Peter Frank

© Foto: © dpa l Uli Deck

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat wählt neuen Richter des Bundesverfassungsgerichts

Dr. Peter Frank wird neuer Richter des Bundesverfassungsgerichts: Einstimmig wählte ihn am 24. November 2023 der Bundesrat zum Nachfolger von Peter Müller, der aufgrund der gesetzlichen Altersgrenze von 68 Jahren aus dem Amt scheidet.

Frank ist derzeit Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - 2015 hatte der Bundesrat seiner Ernennung - ebenfalls einstimmig - zugestimmt.

Grundgesetzliche Verteilung

Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Richterwahl erfordert gemäß Paragraf 7 Bundesverfassungsgerichtsgesetz mindestens eine Zweidrittelmehrheit.

Stand: 24.11.2023

Video

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Pflegestudium

mehrere Ärzte stehen am Operationstisch

© Foto: PantherMedia | ufabizphoto

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Vergütung von Studierenden in der Pflege zu

Zukünftig erhalten Studierende in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung - der Bundesrat stimmte am 24. November 2023 dem vom Bundestag beschlossenen Pflegestudiumstärkungsgesetz zu.

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Menschen zur Aufnahme eines Pflegestudiums zu bewegen und langfristig die Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung anzuheben.

Vergütung auch für bereits begonnenes Studium

Auch diejenigen, die bereits ein Pflegestudium begonnen haben, erhalten übergangsweise für die verbleibende Studienzeit eine Ausbildungsvergütung, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.

Duales Studium

Zukünftig erfolgt die hochschulische Pflegeausbildung im Rahmen eines dualen Studiums mit Ausbildungsvertrag. Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung wird in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert.

Verbesserungen für die Pflegeausbildung und Anerkennungsverfahren

Weitere Regeln des Gesetzes betreffen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung, etwa bei der Digitalisierung und gendermedizinischen Aspekten sowie der Möglichkeit von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung.

Außerdem vereinheitlicht und vereinfacht das Gesetz Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte und regelt insbesondere bundesrechtlich einheitlich den Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen.

Weitere Gesetze geändert

Das Artikelgesetz enthält darüber hinaus zahlreiche Änderungen in weiteren gesundheitspolitischen Bereichen. Diese betreffen unter anderem eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie, Versorgungsansprüche bei Impfschäden, den erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Regelungen zur häuslichen Krankenpflege.

Baldiges Inkrafttreten geplant

Das Gesetz tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft, einige Einzelregelungen zum 1. Januar 2024.

Stand: 24.11.2023

Video

Top 3Patienteninformationen

Blick in den Flur in einem Krankenhaus.

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Krankenhaustransparenzgesetz geht in den Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 den Bundestagsbeschluss zur Einführung eines Transparenzverzeichnisses für Klinikleistungen in den Vermittlungsausschuss überwiesen, um ihn dort grundlegend überarbeiten zu lassen.

Breite Kritik

Der Bundesrat begrüßt zwar grundsätzlich das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern.

Das Krankenhaustransparenzgesetz verfehle allerdings sein Ziel, die Auswahlentscheidungen der Patientinnen und Patienten durch laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung zu fördern, bemängelt der Bundesrat. Kritik übt er auch an der Zuordnung der Leistungsgruppen, dem überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie am nicht ausreichenden Rechtschutz für die Krankenhäuser.

Finanzielle Überbrückungshilfen fehlen

Zudem seien die für eine kurzfristige Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser genannten Maßnahmen noch nicht ausreichend. Bis die Vergütungsreform ihre Wirkungen entfalten kann, ist aus Sicht des Bundesrates eine insgesamt tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe durch den Bund dringend geboten.

Stand: 24.11.2023

Video

Top 6Lobbyregister

Zwei Männer im Anzug, von denen einer einen Aktenkoffer trägt, werfen lange Schatten.

© Foto: dpa | Uwe Anspach

  1. Beschluss

Beschluss

Verschärfungen am Lobbyregister

Die Regelungen für Lobbyisten werden verschärft: Am 24. November 2023 billigte der Bundesrat Änderungen am Lobbyregistergesetz, die der Bundestag am 19. Oktober 2023 aufgrund einer Fraktionsinitiative beschlossen hatte. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.

Schärfere Offenlegungspflichten

Ziel des Gesetzes ist es, den Anwendungsbereich und die Offenlegungspflichten des Lobbyregisters nachzuschärfen, in das sich seit 2022 alle Interessenvertretungen gegenüber Parlament oder Regierung eintragen müssen.

So sind Kontakte in Ministerien künftig bereits ab der Referatsleiterebene einzubeziehen. Ab dem nächsten Jahr müssen Lobbyisten zudem angeben, auf welche konkreten Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich ihre Aktivitäten beziehen. Stellungnahmen und Gutachten von grundsätzlicher Bedeutung für die Interessenvertretung müssen sie unter Angabe des Zeitpunkts, der betroffenen Interessen- und Vorhabenbereiche und einer abstrakten Adressatenbezeichnung auf der öffentlich einsehbaren Plattform hochladen.

Mehr Transparenz zur Finanzierung

Künftig sind im Lobbyregister auch Hauptfinanzierungsquellen und Mitgliedsbeiträge der Interessenvertretungen anzugeben. Die Option, Finanzangaben zu verweigern, gibt es dann nicht mehr. Spendenfinanzierte Organisationen sollen durch Fokussierung auf Pflichtangaben zu wesentlichen Finanzierungsquellen entlastet werden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Zwingend erforderlich ist künftig eine Namensangabe bei Schenkungen oder sonstigen Zuwendungen zu Lebzeiten, die den Gesamtwert von 10.000 Euro sowie zehn Prozent der Gesamtsumme der Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im jeweiligen Geschäftsjahr übersteigen und damit Anlass zur Annahme geben könnten, dass sie einen lenkenden Einfluss auf die jeweilige Organisation haben könnten.

Drittstaaten und Drehtüreffekt

Mehr Transparenz ist zudem bei der Interessenvertretung im Auftrag Dritter vorgesehen. In bestimmten Konstellationen müssen Lobbyorganisationen Drittstaaten als Auftraggeber sowie das Auftragsvolumen der Interessenvertretung für Dritte angeben. Beim Wechsel von Mandats- und Amtsträgern in Tätigkeiten der Interessenvertretung müssen diese aktuelle und frühere Ämter und Mandate offenlegen.

Die Bundestagsverwaltung als registerführende Stelle erhält eigenständige Prüfbefugnisse bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen. Zugleich werden die Aktualisierungspflichten für die Interessenvertretungen vereinfacht.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 18. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. März 2024 in Kraft.

Stand: 24.11.2023

Top 8Parteistiftungen

Ordner mit Aufschrift "Staatliche Förderung" sowie Geldmünzen und Scheine.

© Foto: AdobeStock | magele-picture

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Gesetz zur finanziellen Förderung von Parteistiftungen

Die staatliche Förderung für politische Stiftungen erfolgt künftig auf einer gesetzlichen Grundlage: Am 24. November 2023 billigte der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag am 10. November 2023 beschlossen hatte. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Gesetz statt Globalzuschuss

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar dieses Jahres, das die bisher praktizierte Zuteilung von so genannten Globalzuschüssen im Haushaltsplan gerügt und stattdessen ein formelles Parlamentsgesetz gefordert hatte.

Fördervoraussetzungen definiert

Nach dem neuen Gesetz sind nur solche Stiftungen förderfähig, die durch ihr nahestehende Partei im gegenseitigen Einvernehmen anerkannt sind. Voraussetzung ist künftig, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag vertreten sind. Bei einer politischen Stiftung, die bereits über mindestens zwei aufeinander folgende Legislaturperioden gefördert wurde, ist es unschädlich, wenn die ihr nahestehende Partei für die Dauer einer Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag ist.

Gewähr für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Weitere Bedingung: Die einer Stiftung nahestehende Partei darf nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Außerdem muss die Stiftung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv eintreten und darf nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft sein.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Stand: 24.11.2023

Top 11aStraßenverkehrsgesetz

Verkehrsschild Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

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  1. Beschluss
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Beschluss

Änderungen im Straßenverkehrsrecht gestoppt

Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Straßenverkehrsgesetz erhielten am 24. November 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat. Damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (vgl. TOP 11b) – die Abstimmung darüber wurde im Plenum abgesetzt. Die StVO-Novelle kann daher vorerst nicht in Kraft treten.

Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Straßenverkehrsgesetz zu verhandeln.

Ziel der geplanten Änderungen war es, bei behördlichen Anordnungen neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen zu können.

Stand: 24.11.2023

Video

Top 58Zukunftsfinanzierung

Büroraum mit jungen Menschen an digitalen Endgeräten

© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Zukunftsfinanzierungsgesetz zu

Am 24. November 2023 stimmte der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zu, das der Bundestag nur wenige Tage zuvor am 17. November 2023 verabschiedet hatte.

Kapitalmarktzugang für Start-Ups

Ziel des Maßnahmenpaktes mit über 30 Artikeln ist es, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-Ups den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, Investitionen in Erneuerbare Energien besser zu fördern, steuerliche Regelungen für Investmentfonds an Vorgaben anderer EU-Staaten anzugleichen, dadurch den Wettbewerb zu stärken und den Standort Deutschland für nationale sowie internationale Investoren attraktiver zu machen.

Blockchain und Crowdfunding

Aktienemissionen sind künftig auch auf der Grundlage der Blockchain-Technologie möglich. Mit dieser Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Kryptowerte soll Deutschland zu einem rechtssicheren Standort für diese Zukunftstechnologie werden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Änderungen gibt es auch bei den Haftungsregelungen für Crowdfunding-Projekte.

Höhere Arbeitnehmer-Sparzulage

Das Gesetz verdoppelt die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Dadurch erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten nach Experteneinschätzung auf 13,8 Millionen Personen.

Zudem erleichtert das Gesetz die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro.

Verbraucherrechte

Weitere Änderungen betreffen Vorgaben für Zahlungskonten-Vergleichswebseiten, Verbraucherdarlehensverträge und Restschuldversicherungen.

Inkrafttreten

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt überwiegend am 15. Dezember 2023 in Kraft, einige Regelungen am 1. Januar 2024.

Stand: 14.12.2023

Video

Top 59Wachstumschancen

Geldmünzen mit wachsender Pflanze und prozentualen Angaben

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  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat verweist Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss

Das Wachstumschancengesetz muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden: Am 24. November 2023 verwiesen die Länder das Vorhaben zur grundlegenden Überarbeitung in das gemeinsame Gremium von Bundesrat und Bundestag.

Sie kritisieren, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hat. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf.

Ziel des Bundestagsbeschlusses

Ziel des vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedeten Gesetzes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element soll die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern.

Stand: 24.11.2023

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Landesinitiativen

Top 16Organspende

Foto: Organspendeausweis

© dpa | Caroline Seidel

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länderinitiative für Widerspruchslösung bei Organspende

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Mit einer Bundesratsinitiative wollen sie die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur so genannten Widerspruchslösung im Transplantationsrecht zu beschließen und dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen. Am 24. November 2023 stellten sie ihren gemeinsamen Entschließungsantrag im Plenum des Bundesrates vor. Er wurde in die Fachausschüsse überwiesen.

Geltendes Recht unzureichend

Die derzeit geltende so genannte erweiterte Zustimmungslösung habe sich in der Praxis nicht bewährt, heißt es im Textentwurf: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere auf niedrigem Niveau - trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen durch Bund und Länder. Umfragen zufolge hätte lediglich ein Drittel der Bevölkerung bisher eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen und im Organspendeausweis festgehalten. In der Praxis liege sogar bei weniger als 20 Prozent möglicher Spenden-Fälle ein schriftlich dokumentierter Wille vor. Daher müssten oft Angehörige entscheiden, die in der akuten Situation des Todes einer beziehungsweise eines nahen Angehörigen mit der Entscheidungslast häufig überfordert seien und eine Spende ablehnten.

Paradigmenwechsel gefordert

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg fordern daher einen Paradigmenwechsel: Bei einer Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise Organspender, es sei denn, sie oder – nach ihrem Tod – Ersatzpersonen wie etwa die nächsten Angehörigen widersprechen der Organentnahme. Die Einführung einer Widerspruchslösung würde markante Verbesserungen der Organspendesituation erzielen, erhoffen sich die beiden Länder.

Nächste Schritte

Die Fachausschüsse befassen sich Ende November mit dem Vorschlag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Plenums - dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Stand: 24.11.2023

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Top 18E-Autos

Ein E-Auto wird an einer privaten Ladesäule geladen

© Foto: AdobeStock | Robert Poorten

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat: Potential von E-Autos besser nutzen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Elektroautos als dezentrale Speicher zu nutzen und dafür das so genannte bidirektionale Laden zu stärken.

Am 24. November 2023 fasste er auf Initiative von Niedersachsen eine Entschließung, in der er die Bundesregierung auffordert, entsprechende rechtliche, steuerliche, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen.

Laden in beide Richtungen

Ziel des bidirektionalen Ladens ist es, die Energie eines E-Autos nicht nur zum Fahren zu nutzen, sondern während der Standzeit auch an das Stromnetz zurückgeben zu können - zum Beispiel um hohe Netzbelastungen auszugleichen.

Potential für Energiewende

Diese Technologie bietet aus Sicht des Bundesrates ein enormes Potential, um den Stromhaushalt effizienter zu gestalten und Energie intelligent zwischenzuspeichern. Sie sei daher von großer Relevanz für die Energiewende: Bidirektionales Laden könne dazu beitragen, volkswirtschaftliche Kosten zu senken und die dezentrale Stromerzeugung sowie -speicherung zu fördern, zudem erhielten Nutzer einen Kostenvorteil für den Betrieb ihrer Elektrofahrzeuge. Dies stelle einen Anreiz für den Bau oder die Erweiterung privater Photovoltaik-Anlagen dar, betont der Bundesrat.

Einige wenige E-Fahrzeuge verfügten bereits jetzt über die Möglichkeit bidirektionalen Ladens. Sinnvoll sei es jedoch, auch Bestandsfahrzeuge mit der erforderlichen digitalen Technik nachzurüsten. Dafür solle die Bundesregierung sorgen.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen der Länder befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 24.11.2023

Top 62Wasserstoff

Wassermolekühle abstrakt

© Foto: AdobeStock | Pixel Alchemy

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für beschleunigte Genehmigung zur Wasserstoffproduktion

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Zulassungsverfahren für so genannte Elektrolyseure zu vereinfachen, um die Erzeugung von Wasserstoff zu erleichtern: Für Wasserstoffproduktionsstätten mit einer elektrischen Nennleistung bis 5 Megawatt soll die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit künftig entfallen. Damit würde ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet und für gewerbliche Betreiber ein erheblicher Investitionsanreiz geschaffen, betont der Bundesrat in einer am 24. November 2023 auf Anregung von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Saarland gefassten Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet.

Wasserstoff als Energieträger der Zukunft

Wasserstoff kann mit Hilfe von Elektrolyseuren aus regenerativem Strom von Photovoltaik- oder Windkraftanlagen hergestellt werden. Die beschleunigte Erzeugung und zunehmende Verwendung als chemischer Rohstoff und Energieträger sei ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energie- und Wärmewende, heißt es in der Entschließung. Vor allem dezentrale Elektrolyseure seien dabei wichtig, um Wasserstoff verbrauchsnah vor Ort produzieren und nutzen zu können. Elektrolyseure sollten bei steigenden Anteilen an erneuerbaren Energieträgern in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten. Dabei habe die Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse von Wasser wesentlich geringere Umweltauswirkungen als die Erzeugung in konventionellen Wasserstoffanlagen, argumentiert der Bundesrat.

Trilogverhandlungen in Brüssel

Um das Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft schnell, effizient und praxistauglich zu gestalten, seien Änderungen im Bundesrecht erforderlich. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der aktuellen Trilogverhandlungen zur Industrieemissionsrichtlinie der EU für entsprechend mögliche Genehmigungserleichterungen bei der Einstufung von Elektrolyseuren einzusetzen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Forderung des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 24.11.2023

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