Laumann mahnt Lauterbach NRW will Kliniken auf dem Land erhalten

Düsseldorf · Minister Laumann pocht bei den Beratungen mit Karl Lauterbach darauf, dass die Krankenhausplanung Ländersache bleibt. In NRW soll jeder Bürger binnen 20 Minuten eine Klinik erreichen können. Die NRW-Kliniken fordern mehr Geld.

Karl-Josef Laumann mahnt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Karl-Josef Laumann mahnt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Foto: dpa/Carsten Koall

Bund und Länder sind sich einig: So kann es mit den Krankenhäusern in Deutschland nicht weitergehen - weder mit Blick auf die Qualität noch auf die Kosten. Wer an Krebs leide und in einem zertifizierten Krebszentrum behandelt werde, habe eine um 25 Prozent geringere Sterblichkeit, als wenn er in einer anderen Klinik betreut werde, machte Karl Lauterbach (SPD) das Problem klar. „Das sind riesige Unterschiede.“ Zugleich steckten 60 Prozent der Kliniken in großen finanziellen Nöten. Am Donnerstag traf sich der Bundesgesundheitsminister mit seinen Länderkollegen, um über die Krankenhaus-Reform zu beraten.

Bis zum Sommer will der Bund einen Gesetzentwurf vorlegen und sich dabei mit den Ländern abstimmen. Das begrüßt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU): „Es ist gut, dass Minister Lauterbach ein gemeinsames zustimmungspflichtiges Gesetz zugesagt hat, das Bundestag und Bundesrat passieren muss“, sagte Laumann unserer Redaktion. Zugleich machte er deutlich, dass NRW sich die Planung nicht vom Bund diktieren lassen werde: „Die Steuerung der Krankenhäuser muss Ländersache bleiben, weil es im Krankenhaussystem große regionale Unterschiede gibt.“ In NRW sei die Struktur im Rheinland mit einer Vielzahl von Unikliniken eine gänzlich andere als im westfälischen Landesteil mit nur einer Universitätsklinik.

Laumann pocht darauf, dass NRW den eigenen Weg weiter gehen kann, wonach die Regionen bis zum Mai Vorschläge zur Konzentration der Kliniken machen sollen, was auch mit der Schließung von Abteilungen oder Häusern verbunden sein kann. Können sich Träger und Krankenkassen vor Ort nicht einigen, hat der Minister das Letztentscheidungsrecht. „Wir streben an, das Verfahren im Lauf des Jahres 2024 abzuschließen“, so Laumann weiter. Zugleich betont er: „Es kann nicht sein, dass das Planungsrecht der Länder immer mehr unterhöhlt wird durch Institutionen wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, deren Vertreter sich nicht in Wahlen vor den Bürgerinnen und Bürgern verantworten müssen. Genau diese Entwicklung würde aber durch die aktuelle Pläne des Bundes verstärkt.“

Ziel der Reform von Bund und Ländern ist es, dass Patienten nur noch in Häuser mit großen Fallzahlen und entsprechender Erfahrung kommen und nicht jede Klinik mehr alles operieren darf. In NRW soll aber weiter jeder Bürger binnen 20 Minuten ein Krankenhaus erreichen können. Die von Lauterbach eingesetzte Reform-Kommission, die kurz vor Weihnachten ihre Vorschläge vorgelegt hat, hält 30 Minuten für ausreichend.

Die Kommission empfiehlt vor allem das Ende der Fallpauschalen, um den ökonomischen Druck von den Kliniken zu nehmen. So soll auch verhindert werden, dass Kliniken weiterhin aus ökonomischen Gründen überflüssige Operationen wie etwa an Knie, Hüfte und Rücken vornehmen. Stattdessen sollen alle Kliniken eine Basisfinanzierung für die Vorhaltung von Betten, Personal und medizinischem Gerät erhalten und nur einen kleinen Teil ihrer Ausgaben über Fallpauschalen refinanziert bekommen. Zudem sollen die Kliniken in drei Gruppen eingeteilt werden: lokale Häuser für die Grundversorgung, regionale Krankenhäuser für weitergehende Eingriffe, spezialisierte Kliniken und Unikliniken.

Die Krankenhäuser in NRW begrüßen, dass Lauterbach nun doch nicht allein durchmarschieren will: „Es ist eine gute Nachricht, dass der Bund und die Länder nun einen gemeinsamen Entwurf für eine Krankenhausreform erarbeiten und dabei auch über Öffnungsklauseln den Freiraum für die regionalen Besonderheiten ermöglichen wollen“, sagte Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen. Bund uns Länder müssten dabei aber auch die Praktiker mit einbeziehen.

Zugleich warnte Blum vor der Vorstellung, dass eine Krankenhaus-Reform ohne zusätzliches Geld auskomme. „Es ist illusorisch zu glauben, dass dies ohne zusätzliche Mittel im Gesundheitssystem funktioniert. Eine reine Umschichtung der vorhandenen Gelder ändert nichts an der chronischen Unterfinanzierung der Krankenhäuser, die insbesondere die Versorgung in den ländlichen Regionen gefährdet“, so der Verbandschef. Die Länder sind für die Investitionen, die Kassen für den Betrieb zuständig.

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