Berlin/ Düren, 24. Februar 2023. Die Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse werden ihren Mitgliedern bei der Sozialwahl 2023 erstmals auch Online-Wahlen anbieten. Die Wahlausschüsse der Kassen haben heute den Startschuss gegeben. Damit setzen die urwählenden Krankenkassen (Krankenkassen mit Wahlhandlung) erstmalig ein Modellprojekt zur digitalen Sozialwahl um, wofür der Gesetzgeber im Mai 2020 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hatte.

Von Mitte April bis zum 31. Mai werden die rund 22 Millionen Wahlberechtigten der fünf Ersatzkassen aufgefordert, im Rahmen der Sozialwahl ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter für die nächsten sechs Jahre in den Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse zu wählen. Alternativ zur traditionellen Briefwahl können sie dies nun auch bequem am PC oder vom mobilen Endgerät machen.

Kassenübergreifende Zusammenarbeit

Vorbereitet wurde die digitale Stimmabgabe durch die Arbeitsgemeinschaft ARGE - Modellprojekt Online-Wahlen 2023, welche im Oktober 2020 kassenartenübergreifend durch 15 Krankenkassen gegründet wurde. Ihre Aufgabe ist es, eine gemeinsame und einheitliche Durchführung der Wahl vorzubereiten.

Jörg Ide und Holger Schlicht, Sprecher der ARGE - Modellprojekt Online-Wahlen 2023, loben die kassenübergreifende Zusammenarbeit. "Wir haben als Krankenkassen echte Pionierarbeit geleistet", betont Jörg Ide. Holger Schlicht ergänzt: "Eine Online-Wahl in der Größenordnung hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Die zusätzliche Online-Option ist ein großer Schritt, die Sozialversicherungswahlen in Deutschland zu modernisieren."

Hohe Sicherheitsstandards

Das Online-Wahlsystem erfüllt hohe technische und organisatorische Anforderungen, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesministerium für Gesundheit festgelegt haben. Dazu zählt unter anderem, dass die Wahlhandlung besonders geschützt sein muss - gemäß der Technischen Richtlinie zur Informationssicherheit sowie der Online-Wahl-Verordnung.

Sozialwahl 2023

Bei der Sozialwahl bestimmen Mitglieder alle sechs Jahre die obersten Gremien der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Sozialparlamente treffen für die Kassen wichtige Entscheidungen wie etwa zu Satzungsleistungen, zum Haushalt oder zur personellen Besetzung des Kassenvorstandes. Bislang erfolgten die Wahlen zu diesen Versichertenvertretungen im Falle einer Urwahl ausschließlich per Brief. 

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