Zur Verbändeanhörung am 28. Februar 2023 kommentiert Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG): 

"Es ist richtig, das Thema Lieferengpässe bei Arzneimitteln anzugehen. Neben positiven Elementen wie der Einrichtung eines Frühwarnsystems und einer verpflichtenden Bevorratung, ist allerdings problematisch, dass die Politik vor allem mit pauschalen Preiserhöhungen die Liefersicherheit von Arzneimitteln erhöhen will. Diese Gleichung wird nicht aufgehen. Vielmehr müssen höhere Preise an klare Maßnahmen seitens der Hersteller geknüpft sein, die die Liefersicherheit von Medikamenten auch tatsächlich erhöhen, indem sie robustere und diversifizierte Lieferketten aufstellen. Wenn die Versichertengemeinschaft mehr Geld für Arzneimittel ausgibt, muss daran auch mehr Leistung seitens der Industrie gekoppelt sein." 

Neuer TK-Report: Analysen zu Lieferengpässen 

Als Beitrag zur aktuellen Diskussion hat die TK heute den "Lieferklima-Report 2023 - Was hilft wirklich gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln?" veröffentlicht. Baas weiter: "Der Report zeigt, dass das richtige Werkzeug, um dies umzusetzen, die Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellern sind. Sie schaffen die nötige Planbarkeit und erhöhen dadurch die Liefersicherheit. Die Analysen zeigen, dass rabattfreie Arzneimittel doppelt so häufig von Lieferengpässen betroffen sind wie Rabattarzneimittel." 

Liefer­klima-Report 2023 - Was hilft wirk­lich gegen Liefer­eng­pässe bei Arznei­mit­teln?

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Auf Basis der Analysen geht die TK von einer Entspannung der Situation in den kommenden Monaten aus. Langfristig sind jedoch weitere Engpässe bei Arzneimitteln erwartbar und es bedarf entsprechender Gegenmaßnahmen. Der Report enthält Vorschläge, wie Rabattverträge aus TK-Sicht sinnvoll weiterentwickelt werden können und zeigt in Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg auf, wie ein datenbasiertes Frühwarnsystem entwickelt werden kann. Er beinhaltet zudem aktuelle Analysen zur Entwicklung der Lieferengpässe im Jahr 2022. So ist die Produktengpassquote bei erstattungsfähigen Arzneimitteln von im Schnitt 0,5 Prozent im Jahr 2021 auf bis zu 0,7 Prozent im Dezember 2022 gestiegen. Das bedeutet, dass für 0,7 Prozent aller in Deutschland erstattungsfähigen Arzneimittel ein Lieferengpass auf Produktebene amtlich gemeldet wurde.  

Vom Rabatt­ver­trag zum Liefer­ver­trag

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Weitere Informationen

Den Report und die aktuelle Position der TK zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) gibt es online.