Nach Beschwerden von Kliniken und Pflegeheimen Zeitarbeit in der Pflege – Land NRW weist Verbotsforderung zurück

Düsseldorf · Die Bitten von Kliniken und Heimen nach Einschränkungen der Leiharbeit verhallen. Sie sollten eher für bessere Arbeitsbedingungen für ihre Stammbelegschaften sorgen, heißt es aus dem Arbeits- und Gesundheitsministerium NRW.

Medizinisches Personal versorgt einen Patienten (Symbolbild). Es kommt inszwischen vor, dass Kräfte freiwillig aus der Festanstellung in die Zeitarbeit wechseln.

Medizinisches Personal versorgt einen Patienten (Symbolbild). Es kommt inszwischen vor, dass Kräfte freiwillig aus der Festanstellung in die Zeitarbeit wechseln.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Das Landesgesundheits- und Arbeitsministerium von Karl-Josef Laumann (CDU) erteilt Forderungen nach einem Verbot der Zeitarbeit in Kliniken und Pflegeheimen eine Absage und kommt auch dem Ruf nach anderen Beschränkungen nicht entgegen. „Heute entscheiden sich scheinbar immer mehr Beschäftigte für Leiharbeit, weil sie sich dadurch höhere Verdienste und bessere Arbeitsbedingungen versprechen. Auf diese Situation müssen die Arbeitgeber mit einer Aufwertung der regulären Arbeitsverhältnisse und nicht mit Verbotsideen reagieren“, heißt es aus dem Ministerium. Angesichts ihres insgesamt geringen Anteils sei ein rechtssicheres Verbot der Leiharbeit in der Altenpflege auch nicht zu begründen.

Früher habe Leiharbeit oft für prekäre Arbeitssituationen und Ausbeutung der Beschäftigten gestanden: „Trotzdem sprachen sich Arbeitgeberverbände meist vehement gegen Verbote und Einschränkungen aus, und Verbote konnten nur in wenigen Bereichen durchgesetzt werden.“

Träger von Kliniken und Pflegeheimen fordern vor einem Verbot noch vieles weiteres, unter anderem die Deckelung der Entgelte auf das Eineinhalbfache des Gehalts einer festangestellten Kraft, die Beschränkung von Vermittlungsprämien, die Übernahme zusätzlicher Kosten durch die Krankenkassen und weitere Vorgaben für Personaldienstleister. Aus dem Ministerium kam dazu lediglich das Signal, dass dort bekannt ist, welche Probleme es mit der Personalüberlassung in der Praxis gibt.

Leiharbeit solle lediglich als letztes Mittel in Krisensituationen zum Einsatz kommen, „keinesfalls aber fester Bestandteil der Regelversorgung sein“, hieß es. Es gebe bereits engagierte Träger, die sich zu neuen Versorgungskonzepten auf den Weg gemacht hätten. „Beispielsweise können hier sogenannte Springerkonzepte zukunftsweisend sein.“ Das sind Modelle, bei denen Kräfte eigens dazu eingestellt werden, Personalausfälle an unterschiedlichen Stellen flexibel auszugleichen, gegebenenfalls einrichtungsübergreifend.

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