Techniker Krankenkasse
TK spezial

Hamburg

Nr.6 | 20.03.2017

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Sehr geehrte Damen und Herren,

willkommen zurück - wenn Sie die Hamburger Ferien genutzt haben, um etwas abzuschalten. Land auf Land ab und auch in Hamburg diskutierten die Fachleute in den vergangen zwei Wochen über Personaluntergrenzen im Krankenhaus, die Elektronische Gesundheitsakte der TK, aber auch weiterhin über die Notfallversorgung.

Weitere Themen aus der Gesundheitspolitik lesen Sie in unserem aktuellen Newsletter. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der Landesvertretung Hamburg

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Aktuelles aus der Gesundheitsmetropole

News

 

Gute Medizin braucht gute Forschung - Schädliche Medizin durch schlechte Wissenschaft?

 

 

Zur 18. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e.V. (DNEbM) trafen sich Gesundheitswissenschaftler und andere Medizinexperten vom 9. bis 11. März 2017 in Hamburg. "Klasse statt Masse - wider die wertlose Wissenschaft" war das Thema des Kongresses.

Die Süddeutsche Zeitung beschreibt in ihrem Bericht, dass Medizin-Studierende in ihrem Studium keine Kenntnisse darüber erwerben, was gute Forschung ist, woran man sie erkennt und wie man wissenschaftlichen Fragen nachgeht und sich neue Erkenntnisse aneignet. In der Folge sei es naheliegend, dass auch viele Ärzte nicht wüssten, was Patienten hilft und was ihnen schadet, so die Zeitung.

"Patienten erleiden Schaden, weil sie nicht die bestmögliche Behandlung erhalten. Sie bekommen zu viel, zu wenig oder die falsche Therapie", sagte die Hamburger Gesund­heits­wissenschaftlerin Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser von der Universität Hamburg. "Es ist fatal: Forschungs­ergebnisse führen in die Irre und dann werden Behandlungs­wege eingeschlagen, die sich als falsch herausstellen. Im schlimmsten Fall werden nutzlose Medikamente eingesetzt oder unnötige Operationen durchgeführt." Ein großer Teil der Forschung sei wertlos, die Ergebnisse nicht nutzbar.

"Es werden die falschen Forschungs­fragen gestellt, die Methodik ist nicht angemessen und die Ergebnisse werden entweder gar nicht oder nur unvollständig publiziert", so Mühlhauser. Sie bezieht sich dabei auf eine Analyse des Fach­magazins Lancet aus dem Jahr 2014, das die biomedizinische Forschung untersucht hat.

Die Liste der nicht optimalen, sogar teilweise schädlichen Medizin durch schlechte Wissen­schaft sei lang, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Beispiel hierfür sei die Behandlung von älteren Menschen mit Diabetes und die jahrelange Praxis der Ärzte, den Blutzucker­wert auf Werte abzusenken, wie sie gesunde junge Menschen aufweisen. Oder die als Kyphoplastie bezeichnete Zementierung von Wirbelkörpern bei Patienten mit Osteoporose. Sie werde noch angewendet, obwohl sie in einer der besten Fach­zeit­schriften schon seit 2009 als Methode beschrieben wurde, die keine Vorteile für Patienten biete. Im Gegenteil, Patienten erlitten Schmerzen und mehr Frakturen. Evidenz­basierte Medizin sei noch kein Standard, deshalb seien Überfluss und Irrtümer in der medizinischen Versorgung weiter an der Tagesordnung.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung; ebm-netzwerk)

 

Hintergrund

Information

Im Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. haben sich Wissenschaftler und Mediziner zusammen­geschlossen, um Konzepte und Methoden der evidenzbasierten Medizin (EbM) in der Praxis, Lehre und Forschung zu verbreitern und weiter­zu­entwickeln. Das Netzwerk versteht sich als interdisziplinäre Plattform, um die beste empirische Evidenz für die medizinische Versorgung von Patienten, - gruppen oder der Bevölkerung insgesamt nutzbar zu machen. Prof. Dr. Ingrid Mühlhauser ist erste Stellvertretende Vorsitzende des DNEbM.

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KBV-Vorstand

 

 

Erstmals hat die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) einen dreiköpfigen haupt­amtlichen Vorstand gewählt. Der Vorstands­vorsitzende Dr. Andreas Gassen wurde im Amt bestätigt. Neu hinzugekommen sind der Stellvertretende Vorstands­vorsitzende Dr. Stephan Hofmeister und das Vorstands­mitglied Dr. Thomas Kriedel.

Alle drei erläutern im Interview, welche Ziele und Erwartungen sie nun haben.

(Quelle: KBV)

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Personaluntergrenzen im Krankenhaus

 

 

Am 7. März 2017 hat die Expertenkommission auf Bundesebene "Pflegepersonal im Krankenhaus" ihre Schlussfolgerungen vorgestellt. Darin haben sich die Experten auf Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation im Krankenhaus verständigt.

So sollen zum Beispiel Personal­untergrenzen in besonders pflegeintensiven Bereichen verbindlich festgelegt werden. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Bis zum 30. Juni 2018 soll die Selbstverwaltung auf Bundes­ebene eine entsprechende Vereinbarung schließen. Noch in dieser Legislaturperiode will die Bundes­regierung hierfür die gesetzliche Grundlage schaffen.

Daneben sollen Fälle von hochaufwändiger Pflege sowie der Pflegegrad verstärkt in der Kalkulation des DRG-Systems berücksichtigt werden. Im Ergebnis wird die Betreuung und Pflege von Patienten mit einem hohen Pflege­bedarf für die Kranken­häuser zu einer höheren Vergütung führen. Darüber hinaus werden die bisher befristeten Mittel aus dem Pflege­stellen-Förder­programm dauerhaft als Zuschlag weiter gezahlt.

Die TK hat Verständnis dafür, dass die Politik die Belastung der Pflege­kräfte in den Kranken­häusern entschärfen möchte. "Aber das Geld muss auch dauerhaft dort ankommen. Die Erfahrungen mit dem Pflege­förderungs­programm zeigen leider, dass zwar die komplexen Pflege­leistungen besser vergütet werden, es aber keinesfalls garantiert ist, dass diese Mittel auch dauerhaft in Personal investiert werden", gibt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung, zu bedenken. Deshalb sei die geplante Überprüfung, ob die Personal­untergrenzen auch tatsächlich eingehalten werden, sinnvoll und nötig. Gleichzeitig fordert die TK auch einen Nachweis der Verwendung der Mittel des Pflege­förderungs­programms durch die Kranken­häuser.

"Die eigentliche Heraus­forderung wird allerdings sein, die Pflege­bereiche zu identifizieren, in denen ein enger Zusammen­hang zwischen Versorgungs­qualität und Personal­aus­stattung besteht", so Puttfarcken weiter. "Denn dieser wäre die Basis, um geeignete Personal­kennziffern auszuarbeiten. Diese schwierige Aufgabe hat der Gesetzgeber der Deutschen Kranken­haus­gesellschaft und dem GKV-Spitzenverband zugewiesen."

Ein Gutachten des Wirtschafts­forschungs­instituts RWI und der Universität Bielefeld im Auftrag der TK hatte für den Zeitraum 2002 bis 2014 keinen signifikanten Anstieg der Belastung des Pflege­personals feststellen können."Es fehlen nationale und internationale Studien und statistisch belastbare Auswertungen zum Zusammen­hang zwischen Pflege und medizinischer Qualität. Deshalb muss die Pflege­qualität im Kranken­haus zum Gegenstand der Versorgungs­forschung werden", ergänzt Puttfarcken.

(Quelle: BMG; Ärzte Zeitung; BGV; TK)

 

Hintergrund

Information

Die Einrichtung einer Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" wurde im Zusammenhang mit dem Pflegesonderprogramm des Krankenhausstrukturgesetzes geregelt. Die Expertenkommission bestand aus Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder und war beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelt. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks vertrat die SPD-geführten Länder.

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TK vergibt Health-i Award für digitale Innovationen

 

 

Zum zweiten Mal lobt die TK gemeinsam mit dem Handelsblatt den Health-i Award aus. Gefördert werden Innovationen aus den Bereichen Gesund­heit und Gesund­heits­wirtschaft, die das Potenzial haben, die Branche zu revolutionieren. Interessenten können sich bis zum 15. Juni 2017 bewerben. In den drei Kategorien "Junge Talente", "Start-ups" und "Unternehmen" werden die Finalisten ausgewählt und die Gewinner von einer hochkarätigen Jury bei einer Preisverleihung am 16. November 2017 in Berlin gekürt.

(Quelle: Handelsblatt; TK)

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Versorgung

 

Streit um die Notfallversorgung

 

 

Der Streit zwischen den Kassen­ärztlichen Vereinigungen und Vertretern der Notaufnahmen über die Höhe der vom Bewertungsausschuss festgelegten neuen Abklärungs­pauschale geht weiter. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 5 | 06.03.2017.)

Nun hat sich auch die Deutsche Kranken­haus­gesellschaft (DKG) mit deutlichen Forderungen für den Bundes­tags­wahlkampf positioniert, unter anderem auch zur Notfall­versorgung. Da das Verhalten der KVen bei der Notfall­versorgung in vielen Regionen schwierig sei, müssten die Länder die ambulanten Strukturen hier aktiv mitgestalten, sagte DKG-Präsident Thomas Reumann auf dem Frühjahrs­empfang der Gesellschaft.

In Hessen spitzte sich die Diskussion zu, und die Kassen­ärztliche Vereinigung Hessen forderte, dass die Falsch­meldungen der letzten Tage aus dem Klinikumfeld aufhören müssten. Eine Kampagne auf dem Rücken der Patienten dürfe es nicht geben. Behauptungen der Kliniken, sie müssten nun Notfallleistungen zu Dumpingpreisen oder gar ohne Vergütung erbringen, wurden als falsch zurückgewiesen.

Unter anderem erhitzte sich die Debatte durch Presse­berichte und die Warnung von Notfall­medizinern hessischer Kliniken, dass Gesund­heit und Leben von Notfall­patienten in Gefahr geraten könnten. Umgerechnet blieben bei der Pauschale zwei Minuten Zeit für eine Entscheidung, ob ein Patient stationär aufgenommen werden müsse oder ambulant bei einem Fach- oder Hausarzt behandelt werden könne.

Der Vorstands­vorsitzende der Kassen­ärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych, ist der Auffassung, dass unter wirtschaftlichen Gesichts­punkten die Reduzierung der Anzahl der Notfall­ambulanzen unumgänglich ist. Dabei bezieht er sich auf die Ergebnisse einer Analyse des Zentral­instituts für die Kassen­ärztliche Versorgung (ZI), die die bundes­durchschnittliche Auslastung der Notfall­ambulanzen im Jahr 2015 mit etwa einem Patienten pro Stunde beziffert habe.

Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender der Vertreter­versammlung der Kassen­ärztlichen Vereinigung Hamburg, kritisierte in einem Interview mit dem Hamburger Abendblatt zum Thema Notfall­versorgung die Politik. Er sehe dort wenig Bereitschaft, Kranken­häusern die Erlaubnis für eine Notfall­ambulanz zu entziehen. Seiner Ansicht nach könnten die im Kranken­haus­struktur­gesetz geforderten sogenannten Portal­praxen für Hamburg funktionieren, wenn man diese an vier Krankenhäusern über Hamburg verteile und die 17 anderen Kliniken keine Notfall­patienten mehr aufnähmen, die zu Fuß kommen, so Heinrich.

(Quelle: Hamburger Abendblatt; Ärzteblatt; KVH; TK)

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Terminservicestelle erweitert Angebot

 

 

Ab 1. April 2017 vermittelt die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) Patienten auch Termine zur psychotherapeutischen Behandlung. Damit setzt die KVH einen gesetzlichen Auftrag um.

(Quelle: KVH)

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Auf dem Weg zur Umsetzung der elektronsichen Gesundheitsakte

 

 

Die TK hat mit IBM Deutschland eine auf mehrere Jahre angelegte Entwicklungs­partnerschaft für eine elektronische Gesundheitsakte (eGA) vereinbart.

Im Interview erklärt der TK-Vorstandsvorsitzende, Dr. Jens Baas, den Fahrplan der TK zur Umsetzung der eGA. Im Laufe des nächsten Jahres plant die TK ihren Versicherten eine erste Version zur Verfügung zu stellen. Die eGa wird dabei der Ort sein, an dem die Daten sicher aufbewahrt werden. Wichtigster Punkt im Zusammenhang mit der Einführung eines zentralen Ortes für Patientendaten ist, dass der TK-Versicherte in jedem Einzelfall selbst über die Datennutzung entscheidet.

(Quelle: TK)

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Operationen am Rücken nicht immer sinnvoll - Zweitmeinung bringt Sicherheit

 

 

Rückenbeschwerden sind häufig Ursache von Arbeits­unfähigkeit. Darunter fallen Krank­heiten der Wirbel­säule und des Rückens. Vorab-Daten des Gesund­heits­reports der TK zeigen: Von den 15,8 Tagen, die TK-versicherte Beschäftigte 2016 in Hamburg krankgeschrieben waren, entfielen 4,9 Prozent allein auf die Einzeldiagnose Rücken­schmerzen.

TK-Versicherte haben die Möglichkeit, sich vor einem geplanten Eingriff an der Wirbel­säule eine fundierte zweite Meinung einzuholen. Die TK rät aus­drücklich zu diesem Schritt: "Viele Menschen sind sich unsicher, ob eine Operation wirklich der beste Weg ist. Mit dem TK-Zweitmeinungs-Programm zur Überprüfung von Rücken-Operationen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.

(Quelle: TK )

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Seit 2010 können sich TK-Versicherte vor einem Eingriff an der Wirbel­säule eine zweite Meinung einholen. Nach Ansicht der Experten benötigten fast neun von zehn Patienten (89 Prozent), die das Zweit­meinungs­angebot nutzten, keine Operation, sondern eine nicht-operative Behandlung. Das zeigt eine bundesweite Aus­wertung vom TK-Modellprojekt zur Zweit­meinung vor Rücken­operationen.

(Quelle: TK, Auswertungszeitraum 01/2010 bis 01/2017)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landes­vertretung, und andere Meinungs­bildner aus Gesund­heits­wesen, Politik und Wissen­schaft äußern sich zur Gesund­heits­politik und Versorgung in der Rubrik "Zur Sache". In einem Interview erörtern wir alle vierzehn Tage aktuelle gesund­heits­politische Themen mit Experten in und außerhalb der TK.

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Digitales Selbstmanagement in der Schmerztherapie

 

 

Im neuen "Zur Sache“ spricht Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, über digitales Selbst­management in der Schmerz­therapie und die ersten Ergebnisse einer Akzeptanz- und Wirksamkeits­studie.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den letzten Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht:

 

Antrag

 

 

21/8340 Antrag
Gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamts stärken - Ehrenamtskarte für Hamburgerinnen und Hamburger

 

Ausschussberichte

 

 

21/8268 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses zum Thema Krankenversorgung in den Asklepios Kliniken in Hamburg (Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft)

21/8267 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses zum Thema Förderung von Hamburger Projekten durch den Innovationsfonds des Bundes (Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft)

 

Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/8320 Schriftliche Kleine Anfrage
Barrierefreie Anlegestellen an der Außenalster - Was tut der Senat für Menschen mit Behinderung?

21/8263 Schriftliche Kleine Anfrage
MDK

21/8260 Schriftliche Kleine Anfrage
Klarheit schaffen bei der Hilfestellung für diabeteskranke Kinder an Hamburger Vor- und Grundschulen

21/8247 Schriftliche Kleine Anfrage
Entwicklung des öffentlichen Rettungsdienstes in Hamburg

21/8232 Schriftliche Kleine Anfrage
Freizeitausgleich und Zuschläge für Pflegekräfte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - Wie sind sie genau geregelt?

21/8175 Schriftliche Kleine Anfrage
Suchtgefahren durch Smartphones

21/8128 Schriftliche Kleine Anfrage
Notfallversorgung und Zielerreichungsgrade in Schnelsen

21/8107 Schriftliche Kleine Anfrage
Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

 

Tagesordnung

 

 

Tagesordnung der Bürgerschaft
Mittwoch, 29. März 2017, 13.30 Uhr

 

Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landesvertretung sowie Termine zu den Themen Sozialpolitik, Kranken­versicherung und Gesundheit aus dem Gesund­heitswesen.

 

5. April 2017 - HCHE Research Results live

 

 

Bevölkerungspräferenzen für Langzeitpflege und Lebensqualität in Pflegeheimen, Hamburg Center for Health Economics (HCHE)

 

19. Juni 2017 - HCHE Research Seminar

 

 

Demenzerkrankungen - Herausforderung alternder Gesellschaften, Hamburg Center for Health Economics (HCHE)