Pflegepersonal-Untergrenzen

 

 

Am 17. Mai 2017 gab es im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Expertenan­hörung zur geplanten Einführung von Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege. In sensiblen Bereichen sollen Untergrenzen für das Pflegepersonal im Krankenhaus eingeführt werden. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 6 vom 20.3.2017.) Die geladenen Sachverständigen unterstützten die Pläne der Regierungskoalition im Großen und Gan­zen, äußerten aber auch Kritik im Detail.

So zeigte sich etwa die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) skeptisch beim Thema allgemeine Personalvorgaben. Diese seien nur in nachweislich besonders pflegeinten­siven Bereichen zu rechtfertigen - auch vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktlage. So könnten derzeit bis zu 10.000 Pflegestellen nicht besetzt werden.

Die TK unterstützt die geplante Einführung von Pflegeuntergrenzen in Kliniken. "In pflege­intensiven Bereichen wie beispielsweise Intensivstationen oder auch bei Nachtschichten brauchen wir zum Schutz der Patienten genauere Vorgaben zur Anzahl der eingesetzten Pflegekräfte", sagt TK-Krankenhausexperte Jörg Manthey. Einige Kliniken hätten in der Vergangenheit zu sehr am Pflegepersonal gespart. Die Einhaltung der Personalunter­grenzen müsse allerdings auch nachprüfbar sein, so Manthey. "Deshalb verlangen wir Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Die im Gesetzestext vorgesehenen Testate der von den Kliniken selbst beauftragten Wirtschaftsprüfungs­gesell­schaften reichen nicht aus."

Viele Krankenhäuser seien in der Vergangenheit dazu übergegangen am Personal zu sparen, um so Mittel für Investitionen zu erwirtschaften, sagte der TK-Krankenhaus­experte. Deshalb fordert die TK auch ein neues Konzept zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen.

(Quelle: TK)

 

Hintergrund

Information

Die Pflegepersonaluntergrenzen werden als "Omnibus" mit dem "Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten" geregelt. Dieses Gesetz wird aller Voraussicht nach das letzte zustimmungspflichtige Gesetz der Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode sein. Bis Ende Juni 2017 sollen die endgültigen Änderungsanträge durch die Koalition beschlossen werden.

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