Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

 

 

Die umfassende Reform der Pflegeausbildung in Deutschland hat eine weitere Hürde genommen. Am 13. Juni 2018 hat das Bundeskabinett die "Aus­bildungs- und Prüfungs­verordnung für die Pflege­berufe" zum Pflegeberufegesetz zur Kenntnis genommen. Das Gesetz war im Juni vergangenen Jahres vom Bundestag verabschiedet worden (Wir berichteten im Newsletter Nr.11 | 26.06.2017).

Als nächstes steht die Beschluss­fassung im Bundestag an. Die Verordnung schafft die Voraussetzungen und konkretisiert die Vorgaben für die Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung, die durch das Pflegeberufegesetz eingeführt wird.

Ergänzt wird dies nun durch eine Finanzierungs­verordnung. Der Referenten­entwurf wird in den kommenden Wochen mit den betroffenen Verbänden, den anderen Ministerien und den Bundesländern abgestimmt, ehe der Bundes­rat abschließend darüber entscheidet. Der Referenten­entwurf regelt detailliert die Zahlungen von Kranken­häusern, Pflege­einrichtungen, Versicherern und Bundes­ländern in den geplanten Fonds, aus dem die Ausbildungskosten beglichen werden, berichtet das Ärzteblatt.

Auszubildende in der Pflege müssen künftig kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungs­vergütung. Für die "Ausbildungs- und Prüfungs­verordnung für die Pflegeberufe" ist am 25. Juni eine Anhörung im Bundes­tag vorgesehen. Damit kann der vorgesehene Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes zunächst eingehalten werden. Die neue Ausbildung soll ab dem 1. Januar 2020 starten.

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium; Bundesanzeiger; Ärzteblatt; TK)

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