Hamburg erleichtert Beamten die Mitgliedschaft in der GKV

 

 

Hamburger Beamtinnen und Beamten wird es künftig finanziell leichter fallen, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu versichern. Wenn sie sich gesetzlich versichern wollen, erhalten sie künftig eine Pauschale von der Stadt für den hälftigen GKV-Versicherungsbeitrag. Das kündigte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks am 8. August 2017 auf einer Pressekonferenz an. Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden. In diesem Fall ist die Höhe der hälftigen Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dies will die Freie und Hansestadt Hamburg ihren Beamten ab August 2018 ermöglichen.

Bisher werden die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten in der Regel über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert. "Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und den Zugang von Beamtinnen und Beamten in die Solidargemeinschaft der GKV", sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks bei der Vorstellung der Neuregelung. Es sei eine Frage der Gerech­tigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteiligt.

Unterstützung bekam der Hamburger Vorstoß von Dr. Jens Baas, dem Vorstands­vorsitzenden der TK. "Ich begrüße den Vorstoß der Senatorin sehr, denn er setzt bei einer völlig überholten Regelung an. Weshalb sollen Beamtinnen und Beamte, die sich freiwillig dafür entscheiden, Mitglied der Solidargemeinschaft 'Gesetzliche Kranken­versicherung' zu sein, noch länger finanziell benachteiligt sein?" Er wünsche sich, dass der Hamburger Vorstoß zu einer bundesweiten Debatte darüber führt, ob man mittel- und langfristig tatsächlich an zwei getrennten Systemen festhalten wolle oder ob nicht ein einheitlicher Versicherungsmarkt mit gleichen Spielregeln für alle das robustere und auch gerechtere Modell wäre, sagte Baas weiter.

(Quellen: BGV; TK)

 

Hintergrund

Information

Beamtinnen und Beamte können sich auch heute schon unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der GKV versichern. Sie müssen dann aber die gesamten Versicherungsbeiträge - Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag - allein bezahlen. Der öffentliche Dienst bezahlt seinen Beamten bisher keinen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung, sondern ausschließlich Beihilfe von in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten. Die restlichen 50 Prozent können nur in der Privaten Kranken­versicherung abgesichert werden, weil es in der GKV keine Teilversicherung gibt.

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