Ärzteschaft kritisiert Koalitionsvertrag

 

 

Mit der Vereidigung der neuen Bundes­regierung nimmt die Diskussion um die Reform der Notfall­versorgung erneut Fahrt auf. Neben der Bundesärztekammer übt auch die Vertragsärzteschaft Kritik an dem Koalitionsvertrag, auch mit Blick auf die Reform der Notfallversorgung.

Die Delegierten der Kassen­ärztlichen Bundes­vereinigung (KBV) kritisierten auf ihrer Vertreterversammlung die von den Koalitions­partnern geforderte gemeinsame Sicherstellung des ärztlichen Bereitschafts­dienstes durch Landes­kranken­haus­gesellschaften und Kassen­ärztliche Vereinigungen. Ebenfalls lehnen sie die Einrichtung integrierter Notfall­zentren in gemeinsamer Finanz­verantwortung ab. Stattdessen will die KBV an geeigneten Standorten Bereitschafts­praxen einrichten.

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstands­vorsitzender der KBV, sagte, dass man dem Aktionismus der Politik vorgreifen und als Selbstverwaltung eine griffige und klare Lösung präsentieren müsse. Dies sei die bundeseinheitliche Rufnummer 116 117 in Kombination mit einer Bereitschafts- und Notfall-App, der Website www.116117info.de und der BundesArztsuche-App der KBV.

"Die Herausforderungen sind ebenso groß wie die Erwartungen an die Reform der Notfallversorgung", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Alle Beteiligten - der fahrende kassenärztliche Bereitschaftsdienst, die Notfallpraxen, der Rettungsdienst und auch die Notaufnahmen der Kliniken - leiden an ganz eklatanten Problemen. Der Bereitschafts­dienst und die Notfallpraxen werden als unattraktiv empfunden oder sind nicht bekannt. Im Rettungsdienst und in den Notaufnahmen steigen die Patientenzahlen seit Jahren rasant. Dieser Umstand zehrt an den Ressourcen und führt nicht selten zu Unmut."

Die TK fordert daher ein System der koordinierten Notfallversorgung, in dem die ambulanten und stationären Träger sowie Rettungsdienste kooperieren. "Dazu müssen wir das 'Silodenken' abschaffen", fordert Puttfarcken. "Patienten sollten direkt in die Behandlungsform gelotst werden, die sie auch wirklich brauchen." Im Zentrum der TK-Forderung stehen die Einrichtung sogenannter Portalpraxen sowie die Schaffung von gemeinsamen Leitstellen für die Rufnummern des Notrufs 112 und des ärztlichen Bereitschafts­dienstes 116 117.

Schleswig-Holstein hat eine Bundes­ratsinitiative angestoßen, um die Notfall­versorgung zu verbessern. Dazu soll das Sozialgesetzbuch V geändert werden, um in begründeten Ausnahmefällen eine Entlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser auch während der Sprechstundenzeiten zu ermöglichen. Am 23. März 2018 beschäftigt sich der Bundesrat mit den Plänen, die einen Ausbau der Portalpraxen vorsehen.

(Quelle: Bundesärztekammer; Bundesrat; KBV; kma-online; TK)

 

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