Ob die Politik mit ihren Reformvorhaben für den Krankenhausbereich auf dem richtigen Weg ist oder Krankenhäuser durch bürokratische Regelungen und "Kontrollwahn" eher in ihrem Qualitätswettbewerb behindert werden, war Thema des diesjährigen Hamburger Krankenhaustags. Werner Koch, 1. Vorsitzender der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG),forderte in seinem Grußwort, dass der "kleinteilige Regulierungswille der Politik" in der nächsten Legislaturperiode ein Ende haben müsse. Stattdessen gelte es, die großen Probleme der Krankenhausfinanzierung zu lösen und Anreize für Qualität und Erfolg im Wettbewerb zu schaffen.
Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks dagegen betonte, die Kliniken hätten deutlich mehr finanzielle Mittel erhalten - zusätzlich insgesamt 6 Mrd. Euro in den Jahren 2016 bis 2020. Auch profitierten die Kliniken Helios Mariahilf und das Asklepios Klinikum Harburg von insgesamt 13,5 Millionen Euro zusätzlichen Investitionsmitteln aus dem Strukturfonds für die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft im Süderelberaum.
Kritik übte die HKG auch an den geplanten Personaluntergrenzen im Krankenhaus. Koch bezeichnete die geplanten Anforderungen an die Pflegepersonal-Ausstattung als kontraproduktiv, sie verschärften den Fachkräftemangel. "Ursächlich für den Personalmangel ist die jahrzehntelange Unterfinanzierung der Personalkosten", sagte Koch. Die Politik müsse für eine abgesicherte und tarifgerechte Finanzierung der Personalkosten sorgen.
Für die TK ist der Verweis auf die nicht angemessene Finanzierung der Tarifsteigerungen wenig nachvollziehbar. "Die Krankenkassen erhöhen die Budgets der Krankenhäuser seit 2014 immer über die tatsächlich ermittelten Kostensteigerungen - den Orientierungswert - hinaus. Sie geben seitdem die Grundlohnrate an die Krankenhäuser weiter. Diese faktische Überzahlung bleibt Bestandteil des Basisbudgets der Krankenhäuser", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. Eine Unterfinanzierung der Personalkosten könne sie daher nicht erkennen.
Hintergrund zur Krankenhausfinanzierung:
In der Vergangenheit kam von den Krankenhäusern grundsätzliche Kritik an der Rechengröße, die für die Einbeziehung der Tarifsteigerungen in die Krankenhausbudgets angewendet wurde - der Grundlohnsummensteigerung. Diese hätte keinen Bezug zur tatsächlichen Kostenentwicklung im Krankenhaus, so das Argument der Kritiker. Daraufhin reagierte die Politik mit der Einführung des Orientierungswerts, der die tatsächlichen Kosten abbilden sollte. Im Ergebnis lag dieser allerdings immer unter der Veränderungsrate der Grundlohnsumme. Daraufhin kam die Politik den Krankenhäusern erneut entgegen: Durch die Anwendung der so genannten Meistbegünstigungsklausel wird nun der jeweils höhere Wert - aktuell die Veränderungsrate der Grundlohnsumme - den Budgetsteigerungen zu Grunde gelegt.
(Quellen: BGV, HKG; TK)
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