Abnahme des Endberichts

 

"Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung"

 

Zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung hat der Gemeinsame Bundes­auschuss (G-BA) ein fachübergreifendes wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Der Gesetzgeber hatte den G-BA mit dem GKV-Versorgungs­stärkungsgesetz beauftragt, die geltenden Verhältniszahlen der Bedarfs­planung zu überprüfen und hierauf aufbauend weiterzuentwickeln.

Das in Auftrag gegebene "Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfs­planung i.S.d. §§ 99 ff. SGB V zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung" hat der G-BA in seiner Sitzung am 20. September 2018 abgenommen.

Im Gutachten wird unter anderem vorgeschlagen, dass die hausärztliche Versorgung in 15 Minuten und die allgemeine fachärztliche Versorgung sowie Psychotherapeuten in 30 Minuten erreichbar sein sollte. Für Kinder- und Frauenärzte wird ein Richtwert von bis zu 20 Minuten Fahrzeit erwogen. Das Gutachten stellt fest, dass für Patienten mit teilweiser geringerer Mobilität eine besondere wohnortnahe Relevanz wichtig ist. Im Gutachten wurde auch die Akzeptanzschwelle der Fahrzeiten untersucht. Dabei kam heraus, dass es für einen älteren Patienten im städtischen Umfeld bereits als kritisch gilt, wenn Fahrzeiten über 23 Minuten anfallen, während junge Landbewohner erst ab 45 Minuten ihre absolute Akzeptanzschwelle erreichen.

Das Gutachten gliedert sich in sechs Teile. Diese umfassen unter anderem die Bewertung des Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung und die der bisherigen Instrumente der Bedarfsplanung. Darüber hinaus beschreibt es die Neustrukturierung der räumlichen Verteilung der vertragsärztlichen Versorgungsangebote und der Planungssystematik. Ferner ist eine Analyse von rechtlichen Fragen der Bedarfsplanung enthalten.

Zusammen­fassend stellen die Gutachter fest, dass durch die gegenwärtige Bedarfs­planung noch nicht gewährleistet ist, dass Ärzte die benötigten Leistungen auch dort anbieten, wo sie gebraucht werden. Die Ermittlung und räumliche Ausweisung des Versorgungs­bedarfs ist aus Sicht der Gutachter ein notwendiger erster Schritt, um auf dieser Basis eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Steuerung der Versorgung zu ermöglichen.

Die öffentliche Vorstellung des Gutachtens findet am 15. Oktober 2018 in Berlin statt und ist ein Schritt auf dem Wege zur Anpassung der Bedarfs­planungs-Richtlinie des G-BA, die 2019 in Kraft treten soll.

(Quelle: G-BA)

Weiterlesen