bpa: Arbeitsvertragsrichtlinien

 

 

Die Landesgruppe Hamburg des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) will die durch den bpa-Arbeitgeberverband entwickelten Arbeitsvertragsrichtlinien in Hamburg einführen.

Der bpa-Arbeitgeberverband stellt mit den Allgemeinen Vertragsrichtlinien (AVR) seinen Mitgliedsunternehmen eine arbeitsvertragliche Ordnung zur Verfügung, die nach eigenen Angaben auf Verantwortung und Leistung der Arbeitnehmer abzielt. Sämtliche Regelun­gen sind Mindestbedingungen, sodass es jedem Unternehmen freistehe, zugunsten ihrer Arbeitnehmer von den Regelungen dieser AVR abzuweichen. Sie gelten unter anderem nicht für Ausbildungsverhältnisse.

In den Metropolregionen, wie zum Beispiel Hamburg, soll der Arbeitgeber den Mitarbeitern angemessene Zulagen zahlen, die die höheren Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Die Mitgliederversammlung des bpa in Hamburg sprach sich mit breiter Mehrheit für das bundeseinheitliche Rahmenvertragswerk und die extra für die Hansestadt entwickelte Ent­gelttabelle aus.

Vor Kurzem hatte die TK einen "Masterplan Pflege" ins Spiel gebracht. Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg: "Damit die professionelle Pflege attraktiver wird, müssen diese Berufe echte Perspektiven bieten - nicht nur für Einsteiger, sondern vor allem für bereits ausgebildete Fachkräfte. Nur 'mehr Geld' wird es aber nicht richten. Gleichzeit müssen sich konkret die Arbeitsbedingungen ändern und die Arbeits­organisation insgesamt flexibler werden."

Die Hamburger Pflegekassen sind hier schon einen Schritt weitergegangen: Seit 2015 differenzieren sie die Vergütung der Pflegeleistungen in der häuslichen Pflege. Die Personalkostensteigerungen werden refinanziert, wenn die Pflegedienste dazu bereit sind, die Gehälter ihrer Mitarbeiter entsprechend zu steigern und dies auch nachzuwei­sen. Pflegedienste die dies nicht wollen, bekommen eine geringere Vergütungssteige­rung.

Seit 2016 haben die TK und die anderen Hamburger Ersatzkassen mit den Wohlfahrts­verbänden in Hamburg eine ähnliche Differenzierung bei der Vergütungssteigerung der Pflegedienste auch bei der häuslichen Krankenpflege vereinbart. Der bpa hatte eine solche differenzierte Vergütungsanhebung bis zum Anrufen einer Schiedsperson ab­gelehnt.

(Quelle: bpa; TK)

 

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Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung äußert sich in "Zur Sache" zu Maßnahmen gegen den Pflegenotstand.