Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

 

 

Der Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) wurde am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen und tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft. Allein in der Altenpflege sollen insgesamt 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Bezahlt wird das Paket überwiegend von der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein Ziel des Gesetzespakets ist es, dass Krankenhäuser, die zu wenig Pflegekräfte beschäftigen, künftig auch weniger Patienten behandeln dürfen. "Es kann auf Dauer nicht gehen, dass man strukturell zu wenig Pflegekräfte hat", sagte Bundes­gesund­heits­minister Jens Spahn im ZDF-Morgenmagazin.

Deshalb sieht das Gesetz unter anderem ab 2020 für jedes Krankenhaus vor, dass das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht wird. Dazu soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) einen Pflegepersonalquotienten ermitteln, "der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte im Pflegedienst zu dem Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, muss es aus Sicht des Gesundheitsministers für die Beschäftigten künftig Tarifverträge geben. Ziel sei "Tarifgebundenheit in allen Einrichtungen", sagte Spahn.

Das sei rechtlich jedoch schwierig, räumte der Minister ein: "Anerkennung drückt sich ja nicht nur in Worten aus." Auf die Frage, was ein Pfleger nach der Ausbildung seiner Ansicht nach verdienen sollte, antwortete er, dass 2.500 bis 3.000 Euro möglich sein sollten. "Das ist zu oft nicht der Fall, wenn wir in Deutschland schauen", so Spahn im ZDF-Morgenmagazin.

(Quelle: Focus.de; Ärzteblatt; kma Online; ZDF; Zeit; TK)

 

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