Große Einigkeit im Ziel, Uneinigkeit im Vorgehen - so könnte man das Ergebnis der Anhörung der Volksinitiative für mehr Personal im Krankenhaus am 7. Juni im Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft zusammenfassen.
Zu Beginn kamen die Vertreter der Initiative für mehr Personal im Krankenhaus zu Wort. Sie schilderten eindrucksvoll Beispiele aus dem Pflegealltag und forderten den Hamburger Senat auf, in Hamburg für eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Pflegekräften zu sorgen. Christoph Kranich, Sprecher des Bündnisses, begründete die geforderte Hamburger Lösung damit, dass die Initiative schnell eine Lösung für den Pflegenotstand erreichen wolle. Alles, was im Bund passiere, könne "Jahre oder gar Jahrzehnte" dauern, bis es bei den Pflegenden ankomme.
Deshalb forderte das Bündnis, dass Hamburg sein Krankenhausgesetz ändert und darin Personalvorgaben definiert. Außerdem müsse der Senat den Investitionsstau in den Hamburger Krankenhäusern durch eine bedarfsgerechte Investitionsfinanzierung beheben. Die Mehrkosten für die Stadt schätzt die Initiative auf rund 130 Millionen Euro pro Jahr. In diesem Fall seien die Kliniken nicht mehr gezwungen, nötige Investitionen aus Mitteln zu finanzieren, die eigentlich für die Krankenversorgung und Pflege der Patienten gedacht seien.
Die Bürgerschaftsabgeordneten aller Fraktionen waren sich einig, dass die Situation in der Pflege dringend verbessert werden müsse. Mit Ausnahme des gesundheitspolitischen Sprechers der Fraktion DIE LINKE, Deniz Celik, zweifelten allerdings alle daran, dass die Stoßrichtung der Initiative richtig ist. Grund dafür ist, dass die Gesetzgebungskompetenz nicht in Hamburg, sondern beim Bund liege und es keinen Automatismus gebe zwischen einer Erhöhung der Krankenhausinvestitionen und mehr Pflegekräften in Krankenhäusern.
Zu späterer Stunde befragten die Mitglieder des Gesundheitsausschusses die Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Prüfer-Storcks sagte einleitend, es müsse etwas getan werden, aber dafür brauche es bundeseinheitliche Personalvorgaben und eine andere Form der Krankenhausfinanzierung. Dafür setze sie sich - wie auch in den vergangenen Jahren - vehement in Richtung Bundesgesetzgebung ein. Dabei schilderte sie die lange Reihe an Hamburger Initiativen für eine Besserstellung der Pflege in den Krankenhäusern seit 2013, die dann auch zu Bundesgesetzen wurden.
Prüfer-Storcks berichtete, dass sie mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits im Gespräch sei. Das Ministerium müsse die Personaluntergrenzen schnell - auch mit einem Omnibusgesetz - auf den Weg bringen. Flankierend werde die Finanzierung der Personalkosten deutlich verbessert, etwa durch eine Reform der Fallpauschalen und die 100-Prozent-Erstattung der Tariferhöhungen. Künftig werde es keine Anreize mehr für die Kliniken geben, Investitionen aus den Entgelten für die Krankenversorgung zu bezahlen. Entscheidend sei, dass Personalvorgaben unbedingt mit der Finanzierung gekoppelt werden müssen.
Zum Abschluss gab sich Prüfer-Storcks überzeugt, dass die Bundesgesetze zu Personaluntergrenzen und der entsprechenden finanziellen Absicherung zum 1. Januar 2019 kommen werden. Die Initiative habe für die Umsetzung der Personalvorgaben als Hamburger Lösung eine Frist bis 2020 vorgesehen. Dann müssten sich alle mit der Frage beschäftigen, was es bedeuten würde, wenn Hamburg schon ein Jahr nach Inkrafttreten der Bundesgesetze andere Personalvorgaben hätte als die anderen Bundesländer.
Gegen 22 Uhr war die Anhörung beendet - die Positionen zwischen Gesundheitspolitikern, Senat und Bündnis haben sich an diesem Abend nicht angenähert.
(Quelle: NDR; TK)
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