Kriterien der gestaffelten Zu- und Abschläge für die Krankenhäuser stehen fest

 

Vergütungssystem für die Notfallleistungen im Krankenhaus wird reformiert

 

Künftig wird voraussichtlich jedes dritte Krankenhaus in Deutschland keinen Zuschlag mehr für die Notfallversorgung erhalten. Das ergibt sich aus dem Stufenplan, den der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. April 2018 nach zweijähriger Arbeit mit den Stimmen der Krankenkassen und des unparteiischen Vorsitzenden Josef Hecken gegen das Votum der Krankenhausseite beschlossen und vorgelegt hat (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 7 vom 16.04.2018).

Die neue "Stufenregelung" unterscheidet die Notfallversorgung hinsichtlich von Art und Umfang der verschiedenen Notfallvorhaltungen (Mindeststandards) und wird in drei Stufen - Basisnotfallversorgung, erweiterte - und umfassende Notfallversorgung - ge­gliedert. Je nach Stufe erhalten die Krankenhäuser künftig einen Zuschlag bzw. Ver­gütungsabschläge - falls sie nicht an der Notfallversorgung teilnehmen oder die Mindest­standards nicht erfüllen.

Für die neuen Zuschläge gibt es auch Übergangsfristen. So können zum Beispiel auch Zuschläge für die Teilnahme an der Notfallversorgung vereinbart werden, wenn die zuständige Landesbehörde im Einvernehmen mit den Parteien der Pflegesatzverein­barung bestimmte Auflagen erlässt. Diese müssen sicherstellen, dass die Häuser die geforderten Kriterien bis spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelungen sicherstellen.

Unabhängig von der jeweiligen Versorgungsstufe unterliegen die Krankenhäuser weiterhin der allgemeinen Hilfeleistungspflicht und dürfen keine Patienten abweisen.

Voraussichtlich werden mehr als 70 Prozent der Hamburger Krankenhäuser - ggf. unter Nutzung einer Übergangsfrist - die Voraussetzungen für eine Notfallstufe erfüllen und somit einen Zuschlag für die Notfallversorgung erhalten, so die Folgeabschätzung des GKV-Spitzenverbands. Für die Hamburgische Krankenhausgesellschaft sagte Ge­schäftsführerin Dr. Claudia Brase, der Beschluss sei in Teilen "im Blindflug" erfolgt. "Eine seriöse Folgenabschätzung liegt bis heute nicht vor."

Für das Jahr 2018 haben mehr als 30 Prozent der Hamburger Krankenhäuser einen Abschlag für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung nach dem bisherigen Vergütungssystem vereinbart.

(Quelle: Hamburger Abendblatt; Ärztezeitung; GKV-SV; G-BA; TK)

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