Peter Preuß zum EuGH-Urteil zur Bereichsausnahme bei Rettungsdiensten

21.03.2019
Ein Urteil zugunsten der Notfallpatienten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen an anerkannte Hilfsorganisationen ohne europaweite Ausschreibung erfolgen kann. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Preuß:

„Das EuGH-Urteil zur Bereichsausnahme bestätigt unsere langjährige Rechtsauffassung. Die Gewinner des Urteils sind die Notfallpatienten in Nordrhein-Westfalen. Denn mit seiner Entscheidung sichert das Gericht die qualitative und zuverlässige Versorgung bei Notfällen. Es ist sinnvoll und notwendig, dass unsere Kommunen auch weiterhin anerkannte Hilfsorganisationen mit der Wahrnehmung der Rettungsdienste ohne europäische Ausschreibung beauftragen können. Denn sie können diese Leistung vor Ort besser gewährleisten als privatwirtschaftliche Anbieter.“

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