Die Frage, welche Befugnisse Notfallsanitäter im Einsatz haben sollen, wird immer wieder diskutiert. Obwohl die Ausbildung seit 2014 bundesweit durch das Notfallsanitätergesetz geregelt ist, gleicht Deutschland in Sachen Kompetenzen einem Flickenteppich.
Eine Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz soll dies jetzt ändern und die Notfallsanitäter bei ihren Einsätzen rechtlich besser absichern. Künftig sollen Notfallsanitäter ohne Sorge vor rechtlichen Folgen ärztliche Hilfe bei Patienten leisten können, wenn noch kein Arzt zur Stelle ist. Das Landeskabinett in Mainz beschloss diesen Vorstoß am 3. September mit dem Ziel, das Notfallsanitätergesetz entsprechend zu ändern.
Bei einem Einsatz befinden sich die Notfallsanitäter oft im Zwiespalt zwischen Pflicht und Verbot, erklärten das Innen- und das Gesundheitsministerium zu der Bundesratsinitiative, die gemeinsam mit Bayern in diesem Monat in die Länderkammer eingebracht werden soll.
Auch der ehemalige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Rainer Hess, sprach sich kürzlich auf dem Kongress "Wege zum Rettungsdienst der Zukunft" der Björn Steiger Stiftung in Berlin für eine Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf die Notfallsanitäter aus.
Hamburg soll in Kürze ein neues Rettungsdienstgesetz bekommen, es befindet sich derzeit in der Endphase der parlamentarischen Beratung. In diesem Zusammenhang hatte auch Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, kritisiert, dass die neuen Kompetenzen und Befugnisse der Notfallsanitäter auch in der Hansestadt nicht vollumfänglich zum Einsatz kommen. Die Position der TK finden Sie hier.
(Quelle: Ärzteblatt; Björn Steiger Stiftung; TK)
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