Neue Vergütungen für die Dienste der häuslichen Krankenpflege

 

Vergütungsanhebung berücksichtigt unterschiedliche Personalkostensteigerungen

 

Die Hamburger Ersatzkassen haben sich mit der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V. (AGFW) auf neue Vergütungen für die Häusliche Krankenpflege zum 1. Juli 2017 verständigt.

Hierbei einigten sich beide Seiten erneut auf eine Differenzierung, die die unterschiedlichen Personalkostensteigerungen von tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Pflegedienste berücksichtigt.

Für die tarifgebundenen Pflegedienste beträgt die Steigerung 2,5 Prozent. Für die tarifungebundenen Dienste wurde eine Steigerung von 2,2 Prozent vereinbart. Mit der neuen Vergütungsvereinbarung wurde gleichzeitig das etablierte Nachweis- und Prüfverfahren fortgeschrieben.

"Wir freuen uns, dass wir mit der AGFW den 2016 beschrittenen Weg auch in diesem Jahr konsequent weitergehen konnten. Dienste, die in ihren Verträgen eine Tarifbindung vorsehen und dadurch ja auch höhere Personalkosten haben, erhalten mit der neu geschlossenen Vergütung einen Ausgleich. So tragen beide Seiten dazu bei, dass die Pflegekräfte angemessen bezahlt werden. Zugleich ist dies auch ein Signal an Anbieter umzudenken, wenn sie bisher keine Tarifbindung haben. Das ist gerade in Bezug auf den drohenden Fachkräftemangel notwendig", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.

Die AGFW ist ein Zusammenschluss der sechs anerkannten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Hamburg. Sie organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedern, koordiniert die Abstimmung von gemeinsamen Positionen und vertritt diese nach außen.

Durch den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) wurde eine differenzierte Vergütungsanpassung für tarifungebundene Pflegedienste mit Nachweis- und Prüfverfahren - in Höhe von 2,2 Prozent - abgelehnt.

(Quelle: AGFW; vdek; TK)

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