Interview mit Rudolf Henke

„Das ist eine miserable Leistung“

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„Das ist eine miserable Leistung“
Rudolf Henke © Tobias Koch
Der Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke war lange Chef des Marburger Bundes und lehnt die 300-Euro-Strafe für Falschabrechnungen im Krankenhaus ab. Die landesweite Kampagne der Kliniken gegen diesen Passus im MDK-Gesetz stört ihn allerdings gewaltig. Im Interview erklärt der CDU-Politiker, was ihn so sauer macht. 
<link record:tx_news:tx_news_domain_model_news:39899>Hintergründe zu der Kampagne der Deutschen Krankenhausgesellschaft lesen Sie hier. 
In Ihrem Wahlkreis haben Krankenhäuser eine Anzeige geschaltet, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft zuvor als Vorlage an alle Krankenhäuser versendet hat. Darin heißt es: „Wenn Krankenhäuser Patienten nicht entlassen können, weil die Anschlussversorgung (Häusliche Situation, Kurzzeitpflege, Reha-Platz) nicht gewährleistet ist, müssen sie 300 Euro Strafe zahlen.“ Darunter steht: „Beschlossen vom Deutschen Bundestag im Dezember 2019.“ Was halten Sie von dieser Anzeige?
Ich finde sie ausgesprochen töricht. Die DKG führt die Parlamentarier quasi vor und verringert damit die Chancen auf eine Lösung.
Außerdem haben Kliniken einen Brief an Bundestagsabgeordnete verschickt, indem sie ihren Unmut unterstreichen. Haben Sie den erhalten?

Ja, und er strotzt vor Wehklagen. Darin ist kein Wort zu finden, dass der Bundestag den Kliniken im Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz 250 Millionen Euro für nicht refinanzierte Tarifsteigerungen zugestanden hat. Das ist demagogisch – und damit unterminiert die DKG die Arbeit derer, die versuchen, dem 300-Euro-Abzug mit sachlichen Argumenten beizukommen.

Die Kliniken haben den Eindruck, von der Politik nicht mehr gehört zu werden. Ist eine Kampagne dieser Art nicht der logisch nächste Schritt?
Als Befürworter einer Änderung des 300-Euro-Abzugs ist man durch diese Kampagne desavouiert, man steht wie ein Idiot in der eigenen Fraktion da. Denn wenn man jetzt im Sinne der Häuser argumentiert, macht man sich zum Lobbyisten einer völlig außer Maß und Proportion geratenen Kampagne. Die DKG-Führung stellt jeden, der einen Dialogansatz gefahren ist, ins Abseits. Motto: Für solche Argumente engagiert Ihr euch.
Sie selbst sind kein Freund dieser 300-Euro-Strafe, oder hat sich Ihre Ansicht jetzt geändert?
Nein, das ist in der Tat ein blöder Anreiz für Kassen und ja, vielleicht kann man sich etwas Klügeres einfallen lassen. Wir haben dazu gerade eine Diskussion angestoßen. Die politische Kampfansage der DKG hat diesen Versuch allerdings heftig torpediert. Das ist eine miserable Leistung. 
Wie kam dieser Passus überhaupt so kurzfristig ins Gesetz?
In den Fraktionen tauchte die Stimmung auf, man könne nicht einfach 85 Prozent der Rechnungen durchwinken. Schließlich würde man das auch privat nie machen. Die Analogie zum ganz normalen Alltagsleben war ständig in der Diskussion: Wenn ich in der Straßenbahn beim Schwarzfahren erwischt werde, muss ich auch bezahlen – und so weiter. Diese Debatte hat sich ergeben und dafür habe ich auch Verständnis. Wir haben diese enorme Begrenzung der Prüfungen dennoch durchgekriegt und dafür müssten wir eigentlich von der DKG Wertschätzung erfahren. Den Krankenhaus-Mitarbeitern ersparen wir den Aufwuchs an Bürokratie. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Der 300-Euro-Abzug war Teil des Kompromisses in den Regierungsfraktionen. Es hört sich bei der DKG so an, als sei das MDK-Gesetz ein Teufelswerk. Dabei gewinnen die Kliniken durch das Gesetz vieles. Die Deckelung der Rechnungsprüfung auf 12,5 Prozent im Jahr 2020 ist ein Durchbruch. Der neue Schlichtungsausschuss wird viele Streitigkeiten schnell lösen. Die Strukturprüfung bringt den Kliniken schnell Klarheit, ob sie Komplexkodes abrechnen können – es fallen viele Einzelprüfungen weg. Auch die Erweiterung des AOP-Katalogs verhindert Einzelprüfungen. Wir haben beschlossen, dass das ganze Pflegebudget nicht geprüft werden darf. Wir haben eine verpflichtende einzelfallbezogene Erörterung vor einer Klage eingeführt, auch das soll Rechnungsstreitigkeiten vermeiden. Im Medizinprodukte Anpassungsgesetzes sind wir auf weitere Forderungen der DKG eingegangen – man könnte die Liste fortführen. Doch all das scheint für die DKG gar nicht existent. 
Im Gespräch ist folgender Kompromiss: Neben der im Januar neu eingeführten 300-Euro-Strafe für Kliniken könnte auch die seit langem bestehende 300-Euro-Strafe für Kassen wegfallen, die bisher als Aufwandsentschädigung zu zahlen ist, wenn eine Rechnungsprüfung keinen Fehler enthält. Ist das ein gangbarer Weg?
Für mich ja. Doch jetzt sind die Chancen auf einen Wegfall der 300-Euro-Strafe sehr viel schlechter geworden, denn die Kampagne der DKG gibt jenen Auftrieb, die gegenüber der DKG hart bleiben wollen. 
Die Kliniken beschweren sich auch massiv über Pflegeuntergrenzen und die Notfallversorgung. Die DKG bringt mit ihrer Kampagne auch einen generellen Unmut über den Gesetzgeber zum Ausdruck, haben Sie dafür Verständnis?
Ich denke, die DKG hat ein schlechtes Gewissen gegenüber ihren Mitgliedern und haut nun auf die Pauke, wo es geht. Im Parlament kommt das Lobbying der DKG so an, als ob alles, was Kliniken machen, unter allen Umständen sanktionslos bleiben soll. Das betrifft die Rechnungsprüfung genauso wie die Pflegeuntergrenzen oder den Umgang mit den Arbeitszeiten der Mitarbeiter. Das, so denken viele, scheint das Leitbild der DKG zu sein. Der DKG passt es offenbar nie, dass man nachprüfbar sein muss. Diese Strategie hilft den Krankenhäusern aber nicht im Geringsten.

Autor

 Jens Mau

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