Die Bundesländer haben die Kliniken unterstützt, doch am Ende hat es nichts genutzt, und so werden die Kliniken mit der Strafe leben müssen. Zuvor war schon der Versuch, einen Änderungsantrag ins gerade verabschiedete Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz zu bekommen, gescheitert.
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DKG-Kampagne bleibt folgenlos
Am 5. März beschloss der Bundestag das Medizinprodukte-Anpassungsgesetzes (MPAnpG-EU). Die Kliniken hatten zuvor versucht, mit einer öffentlichen Kampagne einen Änderungsantrag in das Gesetz zu bringen, der die 300-Euro-Strafe bei Falschabrechnungen aufhebt. Dieses Anliegen ist gescheitert.
Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, ohne dass ein entsprechender Änderungsantrag eingegangen ist. Zuvor hatten die Kliniken – orchestriert von ihrer Berliner Vertretung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) – im ganzen Land Zeitungsanzeigen geschaltet, in denen sie die Regierungsparteien scharf angehen. „Wenn Krankenhäuser Patienten nicht entlassen können, weil die Anschlussversorgung (Häusliche Situation, Kurzzeitpflege, Reha-Platz) nicht gewährleistet ist, müssen sie 300 Euro Strafe zahlen“, stand unter anderem darin.
<link record:tx_news:tx_news_domain_model_news:39901>Die Kampagne hatte bei einigen CDU-Parlamentariern für Furore gesorgt. Der Koalitionspartner SPD, der die 300-Euro-Strafe Ende letzten Jahres kurz vor Beschluss des <link internal-link>MDK-Gesetzes eingebracht hatte, blieb aber hart. „Wenn die Deutsche Krankenhausgesellschaft Vertrauen einfordert, so sollte sie ihre aktuelle Kampagne gegen vermeintlich ungerechtfertigte Strafzahlungen überdenken. Die Beispiele, die sie zu skandalisieren versucht, stammen aus der Vergangenheit und basieren auf einer alten Rechtslage“, gab die SPD-Abgeordnete Bärbel Bas schon vor zwei Wochen unmissverständlich zu Protokoll.
<link record:tx_news:tx_news_domain_model_news:39914>Lesen Sie zur Stimmungslage der Kliniken auch ein Interview mit DKG-Präsident Gerald Gaß.