Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben im Eilverfahren fünf Hilfspakete und einen Nachtragshaushalt für 2020 zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium hat das COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz und die erweiterte Zuständigkeit des Bundes im Infektionsschutzgesetz (Bevölkerungsschutzgesetz) beigesteuert. Die beiden Gesetze wurden nach der Verabschiedung im Bundesrat am Freitag umgehend im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14 veröffentlicht und sind somit am Samstag, dem 28. März, in Kraft getreten.
Das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" erlaubt dem Bundesgesundheitsministerium, per Rechtsverordnung ohne die Einschaltung des Bundestags auch Grundrechte einzuschränken. Dazu gehören etwa die persönliche Freiheit oder auch die Versammlungsfreiheit.
Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sollen die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Krankenhäuser und weitere medizinische Einrichtungen durch ein Bündel von Maßnahmen abgefedert werden. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 6 vom 23.3.2020.)
Nun arbeiten alle Beteiligten in Hamburg mit Hochdruck daran, dass die Hilfsmaßnahmen auch schnell und unbürokratisch bei den Versorgungs- und Pflegeeinrichtungen ankommen. "Aktuell sind wir dazu mit allen Beteiligten - Krankenhäusern und Kassenärztlicher Vereinigung - im Gespräch", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.
(Quelle: Ärzteblatt; Bundesrat; TK)
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