Bundesgesundheitsministerium ist weiter fleißig

 

 

Der Bundestag hat sich in den vergangenen zwei Wochen mit weiteren Gesetzesvorhaben aus dem Bereich Gesundheit beschäftigt. In seiner Sitzung am 25. September wurden unter anderem die Errichtung eines Implantateregisters, die Reform der Psychotherapeuten­ausbildung und die Akademisierung der Ausbildung der Hebammen beschlossen.

Des Weiteren hat der Bundestag mit den Beratungen zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz, dem MDK-Reformgesetz, dem Angehörigen-Entlastungs-Gesetz sowie dem Digitale-Versorgung-Gesetz begonnen.

Das MDK-Reformgesetz wird dabei zum Omnibus-Gesetz: In einem ersten Paket mit Änderungsanträgen finden sich nun die Verkürzung der Mindestbindungsfrist für GKV-Versicherte von 18 auf 12 Monate. Auch soll es künftig ausreichen, gegenüber der neuen Kasse die Mitgliedschaft nur noch zu erklären. Die TK begrüßt die geplanten Änderungen zur Stärkung des Wettbewerbs, da sie den Versicherten das Kündigungsverfahren erleichtern.

Auch beim Faire-Kassenwahl-Gesetz, nun Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz, gibt es Bewegung. So berichtet das Handelsblatt, dass die einheitliche Aufsicht mittels einer Öffnung regionaler Kassen für alle gesetzlichen Versicherten vom Tisch sei. Damit fehlt aus Sicht der TK ein Schlüsselelement der RSA-Reform. Auf dem Wir Techniker-Blog zeigt TK-Vorstand Dr. Jens Baas auf, dass die neu geplante RSA-Reform dennoch weiterhin Elemente beinhaltet, die den Finanzausgleich fairer und besser gestalten.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit; Ärzteblatt; Ärzte Zeitung; Handelsblatt; Frankfurter Allgemeine Zeitung; TK)

Weiterlesen