Finanzhilfen für Kliniken

Bundestag gibt grünes Licht für KHZG

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Bundestag gibt grünes Licht für KHZG
© Deutscher Bundestag/Julia Kummerow

Der Bundestag hat das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen und damit ein Investitionsprogramm initialisiert, mit Kliniken in Notfallkapazitäten und IT investieren können. Ein Überblick.

Der Bund wird drei Milliarden Euro bereitstellen, die Länder – oder die Klinikträger – sollen insgesamt 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Gesundheitsminister Jens Spahn sagte dazu: „Wir investieren in die digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind. Und wir spannen unseren Schutzschirm für die Kliniken weiter aus – weil wir wissen, dass einige Krankenhäuser immer noch unter den finanziellen Folgen der Pandemie leiden.“

IT-Fonds

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Ende 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt. Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden. Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu 10 Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit erarbeiten derzeit Formulare und konkretisierende Förderrichtlinien.

Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, etwa Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliches Personal kann durch den Fonds finanziert werden. Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser wird zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 evaluiert.

Strukturfonds & weitere Finanzhilfen

Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds wird um zwei Jahre bis 2024 verlängert. Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber 2019 wegen der Corona-Pandemie entstanden sind, werden in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen. Ein Konzept dafür sollen Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband bis Jahresende liefern. Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, etwa bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.

Corona-Prämie für die Pflege

Krankenhäusern, die während der ersten Monate der Corona-Pandemie verhältnismäßig viele mit dem Coronavirus infizierte Patienten versorgt haben, werden insgesamt 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen an die Pflegekräfte zur Verfügung gestellt. Dabei treffen die Krankenhäuser selbst die Entscheidung über die begünstigten Beschäftigten und über die individuelle Prämienhöhe, die bis zu 1.000 Euro betragen kann.

Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Autor

 Jens Mau

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