UPD: Rechnungshof bemängelt Ausschreibungsverfahren

 

 

Die Unabhängigen Patientenberatung (UPD) wird erneut politisch diskutiert. Anlass ist ein Prüfbericht des Bundesrechnungshofs. Er hatte die UPD unter anderem wegen noch offener Fragen zur Fördermittelverwendung und zur Unabhängigkeit geprüft.

Das Ärzteblatt zitiert aus dem Prüfbericht, in dem es unter anderem heißt, die UPD befristet auszuschreiben, habe sich aus Sicht des BRH nicht bewährt. Darüber hinaus führe das Vergabemodell zu einem "unwirtschaftlichen Einsatz" von Fördermitteln. Deshalb empfiehlt der BRH, die UPD "künftig in veränderter Trägerschaft in einer dafür geeigneten Einrichtung zu verstetigen". Im Ärzteblatt heißt es weiter, der BRH habe in seinem Bericht auch darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der siebenjährigen Förderperiode fast ein Drittel der Fördersumme - mehr als 20 Millionen Euro - an die Sanvartis GmbH als Muttergesellschaft der gemeinnützigen UPD oder andere Mitglieder der Unternehmensallianz geflossen sein werde.

Am 17. Juni haben mehrere Gesundheitsexperten in einer Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses eine Neuorganisation der Patientenberatung gefordert. Hintergrund war ein Antrag der Linksfraktion, die einen Trägerwechsel und eine Steuerfinanzierung forderte. Auch bei Abgeordneten von Union und SPD gibt es Reformüberlegungen zum Ausschreibungsmodell und zur Trägerstruktur.

Hintergrund:
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ist ein als gemeinnützige GmbH geführtes bundesweites Beratungsangebot zu gesundheits- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Die UPD wird aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenkassen finanziert, jeweils für eine Förderdauer von sieben Jahren. Die aktuelle Förderphase endet 2022.

Seit dem Trägerwechsel der UPD von einem Verbund freier Träger und unabhängiger Patientenberatungen zum privaten Unternehmen Sanvarits im Jahr 2016 ist der Eindruck fehlender Unabhängigkeit und Neutralität der Beratung immer wieder Gegenstand von Diskussionen.

(Quelle: Ärzteblatt; TK)

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