Mindestsumme für Berufshaftpflichtversicherung

 

 

Künftig sollen Leistungsanbieter, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, verpflichtet werden, sich ausreichend gegen mögliche Haftpflichtgefahren zu versichern, die sich aus ihrer Berufsausübung ergeben.

Dies soll als Teil eines "Sammelsuriums von mehr als 80 Gesetzesänderungen" hervorgehen, das in einem Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zusammengefasst werden soll, formuliert das Ärzteblatt.

Demnach müssen Vertragsärzte, -psychotherapeuten und Zahnärzte künftig eine Mindestversicherungssumme für Personen und Sachschäden für den Versicherungsfall vorhalten. Es gehe dabei darum, "die Realisierbarkeit von Schadensersatzansprüchen und Regressforderungen in Fällen von Behandlungsfehlern" zu stärken.

Das BMG begründe die Novelle unter anderem mit der Kritik des Bundesrechnungshofs, der bereits 2017 bemängelt habe, dass Vertragsärzte oft keine oder nur eine unzurei­chende Haftpflichtversicherung hätten, berichtet das Ärzteblatt weiter.

(Quelle: Ärzteblatt; Bundesrechnungshof)

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