Ausbildungsreform für medizinisch-technische Assistenzberufe

 

 

Am 15.12.2020 fand im Gesundheitsausschuss des Bundestags die Anhörung zum "Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze" (MTA-Reform-Gesetz) statt. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Weiterentwicklung der Ausbildung für die medizinisch-technischen Fachberufe. Unter anderem soll künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt und das Schulgeld abgeschafft werden.

Insgesamt bewerteten die geladenen Sachverständigen die geplante Modernisierung der medizinisch-technischen Berufe grundsätzlich positiv, plädieren aber für einige Ergän­zungen und Änderungen. So begrüßte etwa der GKV-Spitzenverband die Abschaffung des Schulgeldes, lehnte die geplante Finanzierung zulasten der GKV aber ab, weil damit öffentliche Aufgaben durch die GKV quersubventioniert werden würden.

Die Novelle sieht auch eine Anpassung des Notfallsanitätergesetzes vor, um Notfall­sanitätern im Einsatz mehr Rechtssicherheit zu geben. Nach Ansicht von Experten ist die geplante Neuregelung unzureichend. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) erklärte, die im Entwurf dargestellten Voraussetzungen seien unrealistisch und führten zu einer Verschlechterung der Abläufe im Einsatz. Patienten müssten länger auf eine Behandlung warten, da die Notfallsanitäter zunächst versuchen müssten, ihr Vor­gehen ärztlich abzusichern. Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht diesen Punkt kritisch.

(Quelle: BMG; GKV-Spitzenverband; TK)

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