Pflegepersonaluntergrenzen ab 2021 in vier neuen Bereichen geplant

 

 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will ab dem 1. Januar kommenden Jahres in vier weiteren stationären Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen einführen. Hierzu liegt der Entwurf einer "Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflege­sensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021" vor, berichtet das Ärzteblatt.

Demnach sollen erstmalig Pflegepersonaluntergrenzen für die Innere Medizin, die Allgemeine Chirurgie sowie die Pädiatrie und die pädiatrische Intensivmedizin als Ergänzung der Intensiv­medizin eingeführt werden. Zudem ist eine Anpassung der 2019 eingeführten Untergrenzen in den Bereichen Intensivmedizin, Kardiologie, Unfallchirurgie und Geriatrie und den seit 2020 geltenden Bereichen Herzchirurgie, Neurologie sowie neurologische Schlaganfalleinheit und neurologische Frührehabilitation geplant.

Derzeit gelten pandemiebedingt nur die Personalvorgaben in den Bereichen Intensivmedizin und Geriatrie, die zum 1. August wieder in Kraft gesetzt wurden. Die weiteren Bereiche sollen noch bis Jahresende ausgesetzt bleiben.

(Quelle: Ärzteblatt)

Weiterlesen