4. Bevölkerungsschutzgesetz

 

 

Um der aktuellen Situation der Corona-Pandemie zu begegnen, wollen Bundestag und Bundesrat voraussichtlich noch in dieser Woche eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 beschließen. Dies ermöglicht das 4. Bevölkerungs­schutzgesetz. Zudem soll die Bundesregierung ermächtigt werden, Rechts­verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Damit werden dem Bund zusätzliche Handlungs­möglichkeiten gegeben, um die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten. Die geplanten Maßnahmen sind derzeit heftig umstritten.

Dr. Peter Tschentscher, Hamburgs Erster Bürgermeister, äußerte sich zu dem Beschluss im Corona-Briefing der Landespressekonferenz am 13.04.2021: Die Hamburgische Verordnung würde an das Bevölkerungsschutzgesetz angepasst werden, falls es Abweichungen gäbe. In der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs ist beispielsweise in der nächtlichen Ausgangssperre ein Spaziergang allein nach 21 Uhr nicht vorgesehen. Wenn dies nicht noch aufgenommen wird, würde Hamburg nachziehen, so Tschentscher. Die derzeit geltende Corona-Eindämmungsverordnung wurde vom Hamburger Senat bis zum 2. Mai 2021 verlängert. Ab dem 23. April gibt es Lockerungen für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner der vollstationären Pflegeeinrichtungen.

(Quelle: Deutscher Bundestag; hamburg.de; WELT; Tagesschau.de; TK)

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