Laut MDK-Gesetz müssen Kliniken ab Januar 2022 eine Strukturprüfung des Medizinischen Dienstes (MD) veranlasst und je einen Berechtigungsschein für komplexe Behandlungen haben, um abrechnen zu können. Die entsprechende Richtlinie soll nun schneller kommen als gedacht.
Die Einführung der Strukturprüfungen hat sich durch Corona um ein Jahr auf 2022 verzögert. Die Kliniken sitzen mittlerweile jedoch auf heißen Kohlen: Denn die entsprechende Richtlinie, die der MD ausarbeiten musste, ist noch nicht veröffentlicht. Gleichwohl müssen die Prüfungen des MD bis Jahresende stattgefunden haben. Der MD hat die Richtlinie dem Vernehmen nach fristgerecht im Februar beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgeliefert. Nun will das Ministerium die Richtlinie Ende Mai veröffentlichen.
Jede Klinik muss dann bis zum bis zum 30. Juni jedes Jahres einen standortbezogenen Prüfungsantrag für alle OPS-Komplexcodes, die es weiterhin abrechnen will, beim MD vor Ort einreichen. Für Prozeduren, die im Jahr der Antragstellung noch nicht erbracht werden, endet die Frist am 30. September.