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Gerichtsurteil in Paris TÜV Rheinland muss Brustimplantat-Opfer entschädigen

Der TÜV-Rheinland ist wegen mangelhafter Brustimplantate aus Industriesilikon erneut schuldig gesprochen worden. Zehn Jahre nach dem Skandal können Tausende Opfer auf Entschädigung hoffen.
Chirurgen entfernen minderwertiges Brustimplantat: Industriesilikon statt Spezialsilikon

Chirurgen entfernen minderwertiges Brustimplantat: Industriesilikon statt Spezialsilikon

Foto: Bruno Bebert/ dpa

Rund zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP ist in Paris ein neues Urteil gegen den TÜV Rheinland gefallen. Demnach muss der TÜV Rheinland, der die fehlerhaften Prothesen für unbedenklich erklärt hatte, die rund 1700 Opfer entschädigen. Der genaue Betrag, den die Prüfstelle zahlen muss, steht noch nicht fest. Das Urteil könnte Auswirkungen auf zehntausende weitere Opfer aus Dutzenden von Ländern haben.

»Wir sind hocherfreut über dieses Ergebnis, das den Zweifeln an der Verantwortung des TÜVs endgültig ein Ende setzt«, sagte Rechtsanwalt Olivier Aumaitre, der die Frauen vertrat. Ein Sprecher des TÜV Rheinland lehnte eine sofortige Stellungnahme zu dem Urteil ab, man wolle zuerst die Übersetzung lesen.

Die TÜV-Anwälte hatten ursprünglich argumentiert, die Prüfstelle sei ebenso wie die Gesundheitsbehörden von dem Implantate-Hersteller getäuscht worden. In einem anderen Verfahrensstrang hatte ein Gericht in Aix-en-Provence den TÜV im Februar zu Schadenersatz in Höhe von mehr als 40 Millionen Euro an Frauen verurteilt. Der TÜV hatte damals angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu prüfen.

Zehn Jahre nach dem Skandal

Losgetreten wurde der PIP-Skandal im Jahr 2010, als bekannt wurde, dass PIP seine Brustimplantate statt mit Spezialsilikon mit billigem Industriesilikon befüllt hatte. Diese Kissen reißen leichter und können heftige Entzündungen auslösen.

Im Dezember 2011 starb eine Frau, die sich PIP-Implantate hatte einsetzen lassen. Die Behörden ermittelten wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung. 30.000 französischen Frauen wurde die Entfernung der Implantate angeraten, gegen den PIP-Gründer Jean-Claude Mas wurde ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, das Unternehmen zwangsliquidiert. In einem Strafprozess in Marseille wurde Mas im Dezember 2013 unter anderem des Betrugs schuldig gesprochen.

rai/AFP/dpa

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