Wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs hat das Hamburger Landgericht am 11. März einen Hamburger Apotheker zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Gemeinsam mit zwei mitangeklagten Ärzten soll er die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg und die Krankenkassen um mehr als 1,5 Millionen Euro geprellt haben.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte über einen in Hannover niedergelassenen Arzt, der als Strohmann fungierte, die Mehrheitsanteile an einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) in Bergedorf gehalten hatte. Da Apotheker keine MVZ`s betreiben dürfen, war das Zentrum damit rein rechtlich nicht mehr zulassungsfähig, hatte aber weiterhin Leistungen abgerechnet. Der Apotheker hatte die illegale Beteiligung zuvor bestritten.
Die beiden Ärzte wurden zu Bewährungsstrafen von zehn und sechs Monaten wegen Betrugs verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Quelle: Hamburger Abendblatt; Deutsche-Apotheker-Zeitung)
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