Urteil im Betrugs-Prozess

 

 

Wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs hat das Hamburger Landgericht am 11. März einen Hamburger Apotheker zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Gemeinsam mit zwei mitangeklagten Ärzten soll er die Kassen­ärztliche Vereinigung Hamburg und die Kranken­kassen um mehr als 1,5 Millionen Euro geprellt haben.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte über einen in Hannover niedergelassenen Arzt, der als Strohmann fungierte, die Mehrheits­anteile an einem Medizinischen Versorgungs­zentrum (MVZ) in Bergedorf gehalten hatte. Da Apotheker keine MVZ`s betreiben dürfen, war das Zentrum damit rein rechtlich nicht mehr zulassungsfähig, hatte aber weiterhin Leistungen abgerechnet. Der Apotheker hatte die illegale Beteiligung zuvor bestritten.

Die beiden Ärzte wurden zu Bewährungs­strafen von zehn und sechs Monaten wegen Betrugs verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: Hamburger Abendblatt; Deutsche-Apotheker-Zeitung)

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