Bundeszuschuss für die GKV

 

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat - entgegen der vorherigen Zusage - die Entscheidung über die Höhe eines zusätzlichen Bundeszuschusses für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vertagt. Dies ist das Ergebnis eines Spitzengesprächs auf Bundesebene am 1. September.

Der Deutsche Bundestag hatte gesetzlich festgelegt, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV auch im kommenden Jahr bei den derzeitigen 1,3 Prozent gehalten werden soll. Im Einvernehmen können dafür der Gesundheitsminister, der Finanzminister und der Bundestag bis zum Jahresende festlegen, ob der Bundeszuschuss noch weiter aufgestockt wird. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 9 vom 17. Mai 2021.) Über einen möglichen Zuschuss sollte rechtzeitig im Spätsommer beraten werden.

Von diesem durch das BMG zugesagte Vorgehen, das der GKV eine verlässliche Finanzplanung ermöglichen sollte, weicht das Ministerium nun ab. Die Entscheidung wurde auf Mitte Oktober 2021 verschoben. Dann soll auf Basis der Kalkulationen des Schätzerkreises der Zuschuss festgelegt werden.

Dieses Vorgehen ist aus Sicht der TK eine klare Niederlage der Politik in Sachen Verlässlichkeit. "Für eine seriöse Planung des Jahres 2022 ist es zwingend erforderlich, zumindest diesen neuen Vorgehensvorschlag einzuhalten und nicht wieder kurzfristig eigene Zusagen zurückzuziehen", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. "Die Sozialgarantie funktioniert nur mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,3 Prozent. Diese Grenze wurde zwar vom BMG erneut bekräftigt, kann aber nur gehalten werden, wenn die bereits absehbare Finanzlücke geschlossen wird. Diese liegt nach heutigem Stand bei 7 Mrd. Euro. Die Krankenkassen und der Spitzenverband Bund gehen nicht davon aus, dass sich der Fehlbetrag bis zum Zeitpunkt der Schätzerkreis-Tagung noch wesentlich ändert."

(Quelle: Handelsblatt; FAZ; TK)

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