Präzisierungen der OPS-Kodes des BfArM sind da

 

 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geforderten Klarstellungen im OPS-Katalog geliefert. Nach Kritik hatte das BMG das BfArM aufgefordert, bei den OPS-Kodes Klarstellungen vorzunehmen. (Wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 17 vom 20. September 2021.)

Das BfArM hat insgesamt neun Änderungspunkte vorgelegt, so bibliomedmanager. Darunter auch, dass bei intensivmedizinischen Komplexbehandlungen "24-stündige Verfügbarkeit der Verfahren nicht ausschließlich durch Fachärzte erbracht werden" müsse. In mehreren Fällen habe das BfArM den Medizinischen Dienst (MD) "zurückgepfiffen", schreibt der bibliomedmanager, vor allem wenn es um die Anzahl vorzuhaltender Fachpersonen geht, die der MD in seiner Verfahrensordnung ausgewiesen hatte.

(bibliomedmanager; TK)

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