Corona-Pandemie: Änderungen im Infektionsschutzgesetz

 

 

Seit Sonntag, dem 20. März, sind die Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland durch die Änderungen im Infektionsschutzgesetz weitgehend gefallen. Dies hatten Bundestag und Bundesrat am 18. März im Eilverfahren beschlossen. Die Test- und Maskenpflicht gilt nur noch in wenigen Bereichen - etwa in Alten- und Pflegeheimen. Auch im Öffentlichen Personennahverkehr ist eine Maskenpflicht weiterhin möglich. Für sogenannte regionale "Hotspots" sollen auch weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt.

Im Gesetzgebungsverfahren gab es starke Kritik an den neuen Regelungen aus unterschiedlichen Reihen: von den Bundesländern, Ärztevertreterinnen und -vertretern, Expertinnen und Experten, aber auch über die verschiedenen Parteifarben hinweg.

Auch Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher (SPD) äußerte sich nach einer Bund-Länder-Schalte am 17. März kritisch zu den Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Tschentscher bekräftigte die Ankündigung, dass Hamburg die Übergangsregelung nutzen werde und die bis zur Änderung des Gesetzes geltenden Schutzmaßnahmen bis zum 2. April aufrechterhalte.

(Quelle: Bundestag; NDR)

Weiterlesen